Auszug - Auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B90/ Grüne: Sachstand und Planungsrecht Grundstücke Gabrielenstraße 85 und 87, sowie Zusammenhänge zum B-Planverfahren XX-190
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Für das Grundstück Gabrielenstr. wurde 2005 eine Baugenehmigung auf der festgesetzten Sportfläche für ein Wohngebäude erteilt. Im Gegenzug sicherte der Eigentümer zu, die Sportvereine für mindestens 10 Jahre zu sichern. Alternativ hätte der Eigentümer die Vereine gekündigt und dort ein Wohngebäude errichtet. Eine vom Bezirksamt angestrebte Sicherung war durch das Verwaltungsgericht gestoppt worden. Auf der ungenutzten Fläche werden nur Verkehrssicherungsarbeiten durchgeführt. Die Baumschutzverordnung wurde beachtet.
Wortmeldungen von Frau Budweg, Herrn Rietz, Herrn Mey, Herrn Fink und Frau Schmidt.
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