Auszug - Datenbank für barrierefreie Wohnungen
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.08.2020 zur Drucksache Nr. 2312/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Datenbank mit behindertengerechten Wohnungen nach DIN 18040 mit den Merkmalen rollstuhlfahrergerecht und sehbehindertengerecht berlinweit aufgebaut und verlässlich aktualisiert wird. In einem ersten Schritt sollen hier die entsprechenden Wohnungen der städtischen Gesellschaften enthalten sein. In einem weiteren Schritt auch Wohnungen relevanter privater Wohnungsbauunternehmen (private Gesellschaften und Genossenschaften). die Datenbank soll wünschenswerterweise über www.berlin.de erreicht werden können.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für dessen Umsetzung eingesetzt. Von der Senatsverwaltung erhielt es folgende Rückmeldung:
„[…] Bereits in der letzten Stadträtekonferenz am 12.11.2020 mit Senator Scheel wurde die Einrichtung einer Vermittlungsstelle von Wohnungen für Rollstuhlbenutzer*innen thematisiert.
Das inzwischen aufgrund mangelndem Angebot bzw. geringer Nachfrage eingestellte Vermittlungsportal für R-Wohnungen (www.rb-wohnungen.de) war beim LaGeSo angesiedelt. Ersatzweise wird auf der weiterhin bestehenden Internetseite auf die Datenbank „Mobidat“ der ALBATROS gemeinnützigen Gesellschaft für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen mbH verwiesen.
Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben die Versorgung breiter Schichten mit Wohnraum als satzungsgemäßen Auftrag zu erfüllen. Dazu unterhalten sie sowohl eigene Wohnungsanzeigenportale auf ihren jeweiligen Homepages als auch eine gemeinsame Homepage (www.inberlinwohnen.de). Die eingestellten Wohnungsinserate enthalten jeweils Angaben zu besonderen Ausstattungsmerkmalen. So sind auch rollstuhlgerechte Wohnungen (entsprechend den vorgegebenen DIN-Normen) gekennzeichnet.
Dieses Portal bietet aber nicht die Möglichkeit, ein gemeinsames Portal für rollstuhlgerechte Wohnungen landeseigener und privater Wohnungsbaugesellschaften sowie Genossenschaften zu werden.
Gern möchte sich jedoch Senator Scheel in die Thematik einbringen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird daher Kontakt zur Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aufnehmen, um gemeinsam zu eruieren, wie Rollstuhlbenutzer*innen in Berlin bei der Wohnungssuche unterstützt werden können. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 2312/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
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