Auszug - Bushaltestelle an der Jugendherberge Ernst-Reuter umbenennen  

 
 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Hinweise zur Datenvereinbarung von "ZOOM" finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html Ältestenrat am Montag, dem 11.01.2021, 17 Uhr, Zoom Videokonferenz; Meeting ID: 976 1170 4889
2505/XX-01 Bushaltestelle an der Jugendherberge Ernst-Reuter umbenennen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
2505/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 07.10.2020     - Drucksache Nr. 2505/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass die Haltestelle der Buslinie 125 in Hermsdorf mit dem derzeitigen Namen "Dohnensteig" zum nächstmöglichen Fahrplanwechsel in "Jugendherberge Ernst-Reuter" umbenannt wird.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt vor:

 

[…] Gemäß der Vereinbarungen innerhalb des VBB bezüglich der Haltestellenbenennungen lautet die Vorgabe, dass der Hst.-Name der Orientierung des Fahrgastes im Raum dienen und sich nicht an privaten, wie öffentlichen Einrichtungen orientieren soll.

Die Haltestelle Jugendherberge wurde auch deshalb zum 15. Dezember 2019 in Dohnensteig umbenannt.

Der Hintergrund ist, dass die wie eingangs erwähnten allgemeinen Grundsätze in Bezug auf Haltestellenbenennungen auf diese Haltestelle nicht zutreffend sind.

Dies sind also insbesondere folgende Aspekte:

  • Haltestellennamen sollen so kurz, prägnant und präzise wie möglich sein und eine deutliche räumliche Zuordnung in Berlin ermöglichen.
  • Die Benennung soll neutral und allgemeingültig sein und eben nicht auf private Einrichtungen ausgerichtet werden.
  • Es sollen keine spezifischen Zielgruppen bei Benennungen bevorzugt behandelt werden, daher werden für die Allgemeinheit relevante Namen vergeben.
  • Namensgeberr Haltestellen können sein:
  • Öffentliche und dauerhaft zugängliche Einrichtungen
  • Landmarken wie Gewässer und Parks
  • Plätze oder Abzweigende Straßen
  • Straßenkreuzungen

Historisch sind viele Haltestellennamen gewachsen, die den Grundsätzen nicht folgen und insbesondere die Fahrgastinformation vor große Herausforderungen gestellt haben.

Aus diesem Grund wurden Haltestellen in den vergangenen Jahren umbenannt, die eher mehr zu Verwirrung als zu einer sachlichen räumlichen Einordnung geführt haben z.B. Hauptstraße, Feierabendheim, Jugendclubheim, Ingenieurbaubetrieb, Jugendzentrum u.v.w.

Die Bezeichnung „Jugendherberge“ ist zu allgemein, kommt in Berlin mehrfach vor und ist daher nicht mit den Grundsätzen vereinbar.

Im Berliner Stadtraum gibt es derzeit vier Jugendherbergen, die sich über die Stadt verteilen.

Durch den noch bis zur Anpassung gültigen Namen wird insbesondere nur ein Standort hervorgehoben.

Aus Sicht der Fahrgastinformation sollten solche Sonderfälle nicht begünstigt werden, da sonst auch Begehrlichkeiten Dritter erst geweckt werden.

Wir versuchen außerdem immer die Benennung aus Sicht der Allgemeinheit und größten Kundengruppe vorzunehmen.

Aus unserer Sicht sind dies bei dieser Haltestelle die knapp 17.000 Anlieger von Hermsdorf und nicht die potenziellen Übernachtungsgäste für 111 Betten.

Wir haben daher die Jugendherberge im Vorfeld kontaktiert, um diese über die Umbenennung zu informieren.

In einem Gespräch mit dem Marketingbereich der Jugendherberge haben wir die Umstände, die uns zu einer Umbenennung bewegen, erläutert und diese wurden von der JH zur Kenntnis genommen.

Da uns bislang auch keine weiteren Beschwerden vorliegen, sehen wir nun nach etwa einem Jahr auch keine Veranlassung die Benennung wieder rückgängig zu machen, bzw. anzupassen. […]“

 

Das Bezirksamt bedauert, dass eine Umbenennung nicht erfolgt.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2505/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt  

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

 

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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