Auszug - Barrierefreiheit für www.reinickendorf.de
Herr Schmidt begründet die Drucksache
seitens der antragstellenden Fraktion. Herr Leschnitzer weist auf die
rechtliche Grundlage (§11 Behindertengleichstellungsgesetz) hin und bringt
folgenden Änderungsantrag ein: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik gemäß Behindertengleichstellungsgesetz § 11 bei den Internetauftritten des Bezirks erreicht werden können. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des
Verwaltungsausschusses beschließen einstimmig, der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr.
649/XVII - in der vorstehend geänderten Fassung anzunehmen. |
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