Auszug - Sicherer Fußweg in Heiligensee  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 01.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Für Teilnahmemöglichkeiten an der öffentlichen Sitzung lesen Sie bitte die aktuellen Hinweise auf der Homepage der BVV-Reinickendorf
0821/XIX-01 Sicherer Fußweg in Heiligensee
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0821/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen

Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.12.2014       - Drucksache Nr. 0821/XIX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Trampelpfad entlang der Bahngleise von der Straße „An der Aussicht“ zur Straße „Am Dachsbau“ zu einem regulären Fußweg umgestaltet und zur Seite der Bahngleise mit einem Zaun abgesichert wird.“

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

Das Bezirksamt hat sich bei der DB Netz AG für die Empfehlung eingesetzt. Die DB Netz AG teilte mit, dass der Verkauf von Flurstücken bzw. notwendige Flächenteilungen abgelehnt werden. Gemäß des Berliner Nachbarrechtsgesetzes vom 28. September 1973 besteht für öffentliche Verkehrsflächen keine Einfriedungspflicht, weshalb die DB Netz AG auch dies ablehnt.

 

Bei der Entwicklung des Baugebietes wurde darauf geachtet, dass eine Durchwegung der Öffentlichkeit von der Hennigsdorfer Straße bis zum Am Dachsbau gesichert wurde. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Baulasten eingetragen. Letztmalig wurde am 05.04.2018 eine veränderte Baulast für den Weg von der Straße Am Ausblick zum Am Dachsbau neu formuliert. Diese Baulast beinhaltet die Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft zum Anlegen eines Weges zu dessen Unterhalt und die uneingeschränkte Zugänglichkeit für die Allgemeinheit zu gewährleisten.

 

Es handelt sich also damit um einen Privatweg, auf dem lediglich Rechte für die Allgemeinheit liegen.

 

Das Straßenbauamt hat damit keine rechtlichen Voraussetzungen, einen öffentlichen Gehweg anzulegen.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0821/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt  

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

 

 

 

Kenntnisnahme

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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