Auszug - Optimierung des Verkehrsflusses in der Cyclopstraße
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2018 - Drucksache Nr. 1201/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Verkehrslenkung um eine Prüfung, ob und inwiefern die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Cyclopstraße während der baubedingten Umleitung sinnvoll erscheint, zu bitten. Dabei soll eine Abwägung zwischen Fragen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes im Interesse der Anwohner sowie einer Optimierung des Verkehrsflusses stattfinden.“
und des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2018 - Drucksache Nr. 1484/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Verkehrslenkung um eine Prüfung, ob und inwiefern die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Cyclopstraße während der baubedingten Umleitung sinnvoll erscheint, zu bitten. Dabei soll eine Abwägung zwischen Fragen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes im Interesse der Anwohner sowie einer Optimierung des Verkehrsflusses stattfinden.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatsekretärs liegt vor:
„[…] Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Neubau der Oranienburger Straße“ waren, bedingt durch die Umleitung des südlichen Richtungsverkehrs über die Cyclopstraße, verkehrsregelnde Maßnahmen unabdingbar.
Im Beschluss der BVV wird die Aufhebung der im Zuge dieser verkehrsregelnden Maßnahmen angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zur Prüfung empfohlen. Die Straßenverkehrsbehörde hält diese Begrenzung der Geschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen für erforderlich. Für die Dauer von voraussichtlich weiteren 10 Wochen ist auf Grund des erhöhten Verkehrsaufkommens zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs die Einzelausweisung vom 30 km/h in der Cylopstraße zwingend notwendig.
Des Weiteren dient, bedingt durch die abschnittsweise schlechte Straßenqualität auf dieser Umleitung, die Geschwindigkeitsbegrenzung dem Lärmschutz.
Außerdem würde eine Entfernung der Geschwindigkeitsbegrenzung aus Sicht der zentralen Straßenverkehrsbehörde keine Optimierung des Verkehrsflusses bewirken. […]“
Bei der Cyclopstraße handelt es sich um eine bestehende 30 km/h-Zone. Während der Bauarbeiten gab es eine zusätzliche Anordnung auf 30 km/h. Diese ist nicht mehr in Kraft und so gilt die bestehende Anordnung der 30 km/h-Zone. Selbst wenn der Straßenzustand in Vorbereitung auf die laufende Baumaßnahme Oranienburger Straße verbessert wurde, ist angesichts der Gesamtargumentation des Staatssekretärs nicht zu erwarten, dass ein diesbezüglicher Hinweis die Senatsverwaltung zu einem anderen Ergebnis kommen ließe.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1201/XX und 1484/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
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