Auszug - Auch in bestehende Radwege investieren  

 
 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.23
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 08.06.2020, Raum 337 (BVV-Saal), 17 Uhr Achtung!!! Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise zur Durchführung der BVV-Sitzung.
1414/XX-01 Auch in bestehende Radwege investieren
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1414/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.11.2019      - Drucksache Nr. 1414/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Finanzmittel zur Förderung der Fahrradinfrastruktur auch für den Ausbau bereits bestehender, nicht dem aktuellen Regelwerk entsprechenden Radwege eingesetzt werden dürfen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs liegt dem Bezirksamt vor:

 

[…] Der von Ihnen zitierte BVV-Beschlusstext beschreibt eine Problemlage, die selbstverständlich im Rahmen des Verwendungszwecks der Finanzmittel zur Förderung der Fahrradinfrastruktur (gemeint sind vermutlich Mittel der Haushaltsmittel 0730/72016, 0730/52108 bzw. 9810/73042) abgedeckt ist. Der Ausbau bereits bestehender, nicht dem aktuellen Regelwerk entsprechender Radwege ist häufig bei den aus den o. g. Haushaltstiteln in auftragsweiser Bewirtschaftung durch die Bezirksämter durchgeführten Baumaßnahmen der wesentliche Inhalt. Das Ziel dieser Ausbaumaßnahmen ist auch das müsste eigentlich selbstverständlich sein der regelkonforme Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur. Auch in Reinickendorf sind bereits mehrere derartige Vorhaben durchgeführt worden.

 

Die von Ihnen getroffene Einschätzung, dass in Reinickendorf die örtlichen Gegebenheiten zu großen Teilen den regelkonformen Ausbau der Radwege nicht zulassen, vermag ich allerdings nicht zu teilen. Auch im Bezirk Reinickendorf gibt es zahlreiche Straßen, in denen ein regelkonformer Ausbau der Radwege z. B. durch Nutzung vorhandener Straßenflächen oder durch Grunderwerb ermöglicht werden kann. Wo die bestehenden Seitenraumbreiten nicht ausreichen, können zum Beispiel bisher nur zum Parken oder für überbreite Fahrstreifen genutzte Straßenflächen für die Verbreiterung oder Verlagerung der Radwege genutzt werden. Stehen solche Straßenflächen im Einzelfall wirklich nicht zur Verfügung, sehen die Regelwerke durchaus auch die Möglichkeit vor, dass mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ortsbezogen von den Regelbreiten abgewichen werden kann.

 

 

Wenn Abweichungen von den Regelmaßen tatsächlich vermeidbar sind, müssen solche Radverkehrsinfrastrukturvorhaben, die den Ausbau, die Verbreiterung oder Verlagerung von Radwegen zum Inhalt haben, von Bezirksamt und Senatsverwaltung als vorrangig eingestuft und eng miteinander abgestimmt werden. Die Bereiche mit Radverkehrsanlagen, die die Regelmaße unterschreiten, sind dabei soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen können dann von den jeweiligen Bezirksämtern im Auftrag der Senatsverwaltung aus den o. g. Haushaltsmitteln umgesetzt werden. […]“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache Nr. 0469/XX am 14.02.2018 beschlossen, dass Radwege und Fahrradstraßen so angelegt werden sollen, dass sie nicht zur Aufgabe von Stellplätzen für die Anlieger der geplanten Baumaßnahmen führen. Insofern kann dem Vorschlag der Sen UVK, dass bisher nur zum Parken genutzte Straßenflächen für die Verbreiterung oder Verlagerung der Radwege genutzt werden können, nicht gefolgt werden. Damit eröffnen sich auch nicht die von der Sen UVK aufgezeigten Ausnahmemöglichkeiten von den Regelwerken.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1414/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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