Auszug - Kopftuchverbot für Schülerinnen bis einschließlich Klasse 6  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
2228/XX Kopftuchverbot für Schülerinnen bis einschließlich Klasse 6
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:CDU-Fraktion - Siesmayer, Tobias/Schönebeck, Felix/Kaschig, Elfi 
Drucksache-Art: Empfehlung per Dringlichkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wohlert begründet den Antrag für die CDU Fraktion: Ausgangspunkt der Drucksache 2228/XX war der AfD-Antrag. In der CDU Fraktion und in der BVV wurde der AfD Antrag kontrovers diskutiert, pragmatisch handelt es sich um ein Landes bzw. berlinweites Thema und der Antrag der AfD in der BVV eigentlich keinen Platz hat, zumal es keinen konkreten regionalen Anlass gab, ein Kopftuchverbot im Bezirk Reinickendorf einführen zu müssen.

 

FDP begründet, warum sie den Antrag kritisch sieht und stellt diverse Nachfragen an die CDU Fraktion. Herrn Wohlert geht auf die Fragen ein.

 

Die Fraktion der Linken sieht Widersprüche in der Antragsbegründung. Aus Sicht der Linken, ist die rechtliche Bewertung von Seiten der BVV schwer zu beantworten. Darüber hinaus bitte die Linke um Abstimmung, da kein Interesse an einer weiteren  unendliche Diskussion und Debatte über das Thema besteht.

 

SPD folgt inhaltlich den Vorrednern. Teilt ebenfalls die rechtlichen Bedenken, ob ein Kopftuchverbot überhaupt zugelassen werden darf. Vor diesem Hintergrund lehnt die SPD den Antrag ab.

 

Die CDU weist darauf hin, dass in der CDU-Fraktion eine AG unter anderem aus Juristen eingesetzt wurde, die sich mit der Thematik intensiv befasst und die Intention des Kopftuchverbotes rechtlich geprüft hat.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass noch das verfassungsrechtliche Urteil in NRW ansteht, das Ergebnis wolle man abwarten.

 

Die FDP bitte um Vertagung der Drucksache. Die Vorsitzende plädiert um Ausschuss-Abstimmung. FDP zieht den Wunsch auf Vertagung zurück

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser zur Sicherstellung einer bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler das Tragen von weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, für vorpubertäre Kinder bis einschließlich Klasse 6 in öffentlichen Berliner Schulen untersagt.

 

Ablehnung


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 4 (CDU/2 BDEP)   dagegen: 8 (SPD/B90/Grüne/FDP/Linke/3 BDEP)  

Enthaltung: 1 (AfD)

 
 

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