Auszug - Anträge zum Wohnungswechsel
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Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt:
Wieviel % der Anträge zum Wohnungswechsel von Menschen aus Billigwohnräumen wurden i. d. vergangenen 5 Jahren, zur „Vor-ab-Prüfung einer Erforderlichkeit“, über den soz. psy. D. abgewickelt?
Wieviel % der dokumentarisch verfolgbaren Anträge zum Wohnungswechel von Menschen aus Billigwohnraum, wurden nach der Darstellung des Sozialamtes: „Ein Wohnungswechsel wird nur bei Notwendigkeit, o. ges. Gründen bewilligt.“, von den Antragstellern nicht weiter verfolgt?
Beantwortung: Herr BzStR Brockhausen
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