Auszug - Oberstufenplätze für Reinickendorfer Schüler sichern 1  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.18
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 14.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.08.2019, 17 Uhr, Raum 338
0923/XX-01-01 Oberstufenplätze für Reinickendorfer Schüler sichern 1
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0923/XX-01
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.03.2019

-  Drucksache Nr. 0923/XX-01 -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass jede Reinickendorfer Integrierte Sekundarschule (ISS) ohne Oberstufe eine Kooperation mit einer Reinickendorfer ISS mit Oberstufe zur Aufnahme der MSA-Plus-Schüler in die SEK2 erhält.

Dieses soll rechtzeitig zur Aufnahme in die Oberstufe für das Schuljahr 19/20 umgesetzt werden.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 23.04.2019 entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Schulaufsicht - gewandt. Diese teilte mit Schreiben vom 09.05.2019 dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

„1. Die Entscheidung über eine Kooperationsvereinbarung trifft die eigenverantwortliche
     Schule selbst. Zudem entscheidet die Schulkonferenz über die Grundsätze der Koopera-
     tion mit anderen Schulen (§ 76 Abs. 1 Nr. 12 SchulG).

 

2. Da die Tragweite dieser Entscheidung, ob eine Kooperation mit einer anderen Schule
     durchgeführt werden kann, die Schule am besten selbst überblickt, führt dazu, dass diese

     Entscheidung der Schule selbst vorbehalten bleibt und Schulaufsicht hier nur beratend
     und unterstützend wirksam werden kann.

 

3. Eine Kooperationsvereinbarung mit anderen Schulen führt zu einem Rechtsanspruch der
     Aufnahme in die 11. Klasse der kooperierenden Schule. Da Reinickendorf 225/270 Plätze
     alternierend in der gymnasialen Oberstufe hat, die an der Bettina von Arnim Schule zu
     99 % und zu 70 % an der Max Beckmann Schule von eigenen Schülern belegt werden,
     kann für die verbleibenden 9 integrierten Sekundarschulen nicht garantiert werden, dass
     eine Übernahme der Schüler/innen mit dem Abschluss zum Übergang in die gymnasiale
     Oberstufe erfolgen kann.“

 

 

Das Bezirksamt bedauert sehr, dass die bestehenden Kooperationsvereinbarungen ohne Rücksprache mit dem bezirklichen Schulträger aufgehoben worden sind, zumal die Kooperationspartner ohne Oberstufe in Unwissenheit noch ein weiteres Jahr in Ihren Darstellungen in der Oberschulbroschüre mit dieser Kooperation  geworben hatten.

 

Wir bitten die Drucksache Nr. 0923/XX-01 damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Schulausschuss

 


 

 
 

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