Auszug - Entwässerung in Reinickendorf I - Information zum Selbstschutz vor Regenwasserschäden  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.17
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 14.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.08.2019, 17 Uhr, Raum 338
0717/XX-01 Entwässerung in Reinickendorf I - Information zum Selbstschutz vor Regenwasserschäden
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0717/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.12.2017 – Drucksache Nr. 0717/XX

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Eigentümer in den stark vom diesjährigen Starkregenereignis betroffenen Gebieten – insbesondere in den Ortsteilen Frohnau, Heiligensee und auf den Mäckeritzwiesen – über geeignete Maßnahmen zum Selbstschutz vor Wasserschäden informiert werden können“

 

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

In den genannten Ortsteilen waren Grundstücke von den seit Sommer 2017 aufgetretenen Starkregenereignissen massiv betroffen.

 

Bei unterschiedlichen Veranstaltungen wurden daher entsprechend vorbeugende Maßnahmen und praktische Hinweise bereits kommuniziert. Auch durch eine Pressemitteilung wurden Informationen zum Thema bekannt gemacht.

 

Das Bezirksamt hat die Siedler der Mäckeritzwiesen unmittelbar nach den Starkregen bei den Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Wiederinbetriebnahme des Mäckeritzgrabens zur Aufnahme und zum Abfluss des anfallenden Oberflächenwassers in den Hohenzollernkanal unterstützt.

 

Der Fachbereich Gartenbau des Grünflächenamtes Reinickendorf hat hierfür den seit Jahrzehnten nicht betriebenen Graben in Zusammenarbeit mit den Siedlern zunächst gereinigt und betriebsbereit gemacht. In weiteren Maßnahmen erfolgte zur ungehinderten Aufnahme von Oberflächenwasser die Fällung von Gehölzen im Bereich des Grabens. Parallel dazu ist eine westlich der Siedlung gelegene Ruderalfläche als potenzielle Retentionswiese angedacht. 

 

Im Bereich einiger Straßen ohne Regenkanalisation wurde die Entwässerungssituation durch verschiedene Maßnahmen verbessert. So wurde in einem Teilbereich des Liebstöckelweges die Fahrbahnpflasterung gegen ein Drainagepflaster ausgetauscht und in den Seiten-bereichen Versickerungsmulden angelegt. Die Beyschlagstraße und die Straße Im Waldwinkel wurden ebenfalls auf diese Weise in den letzten Jahren ertüchtigt. Im Gemsenpfad wurde eine zusätzliche Versickerungsmulde geschaffen. In der Sperber- und der Spechtstraße wurden im Zuge der Fahrbahnsanierung die Seitenbereiche ausgemuldet um hier das Oberflächenwasser zu versickern. Maßnahmen im Bereich Dambockweg, Elchdamm und der Rabenstraße, sowie im Ehrenpfortensteig und der Schulzendorfer Straße (Hermsdorf) befinden sich in der Vorbereitung. 

 

Da es auch künftig nicht auszuschließen ist, dass sich derartige Ereignisse wiederholen, werden nachfolgend Informationen über Broschüren zum Selbstschutz und über Zuständigkeiten im Land Berlin gegeben:

Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz befinden sich unter folgendem Link:

 

https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/wasserrecht/merkblatt.shtml

 

verschiedene Publikationen, unter anderem Broschüren wie:

 

-          Wie schütze ich mein Haus vor Grundwasser

-          Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin

-          Hinweisblatt 2: Versickerung von Niederschlagswasser

 

Die Anschrift der Senatsverwaltung lautet:

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,

Abteilung II B,

Am Köllnischen Park 3

10179 Berlin

Tel: 030-9025-0

 

Eigentümer und Eigentümerinnen tragen bezogen auf ihr Grundstück und die darauf enthaltenen baulichen Anlagen eine Eigenverantwortung. Geeignete Maßnahmen zum Schutz von baulichen Anlagen müssen daher privatrechtlich getroffen werden und können durch die Heranziehung eines Architekten bzw. Bausachverständigen geplant und umgesetzt werden.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr. 0717/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur

 


 

 
 

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