Auszug - Förderung der Jugendkunstschule Mitberatung: Kulturausschuss
Frau Schicha schlägt vor, die Beratung
der Empfehlung zu vertagen, da noch kein Ergebnis des mitberatenden
Kulturausschusses vorliegt. Herr BzStR Ewers teilt zum Hintergrund
der Drucksache mit, dass das Schulgesetz noch im Abgeordnetenhaus beraten wird,
da die Jugendkunstschulen nicht darin verankert wurden. Herr Haberkorn geht darauf ein, dass
der Kulturausschuss die Drucksache bereits beraten hat und teilt den
Ausschussmitgliedern das Ergebnis mit. Da das Protokoll des Kulturausschusses
noch nicht bestätigt wurde, ist eine offizielle Information dazu noch nicht
vorhanden. Herr Werner weist darauf hin, dass die
Jugendkunstschulen auch im alten Schulgesetz nicht berücksichtigt worden seien.
Anschließend erklärt er, dass das “Atrium” die größte und
bekannteste Jugendkunstschule und eine bezirkseigene Einrichtung sei. Das
“Atrium” wird jedoch mit Lehrerstellen der Senatsverwaltung
gespeist. Herr BzStR Ewers trägt vor, dass
einige Bezirke auch eine gemeinsame Jugendkunstschule unterhalten könnten.
Sollte die Beteiligung der Senatsverwaltung an der Schule im Hinblick auf die
zur Verfügung gestellten Lehrkräfte wegbrechen, sei das “Atrium” jedoch
nicht mehr zu halten. Herr Schmidt plädiert dafür, dass der
Senat sich für den Erhalt und Ausbau bzw. die Verankerung der
Jugendkunstschulen im Schulgesetz einsetzen sollte. Frau Hiller-Ewers bringt für ihre
Fraktion folgenden Änderungsantrag ein und begründet diesen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen,
dass der Erhalt und Ausbau der Jugendkunstschulen im Schulgesetz verankert
werden. Herr Schmidt schließt sich dem
Änderungsantrag an. Anschließend erfolgt eine ausführliche
Diskussion der Ausschussmitglieder zum Thema der Verankerung von
Jugendkunstschulen im Schulgesetz. Herr BzStR Ewers teilt mit, dass er
sich bezüglich des Themas an die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen im
Abgeordnetenhaus wenden wird. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Schulausschusses
beschließen mehrheitlich (8/0/5), der Bezirksverordnetenversammlung zu
empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 572/XVII - in der vorstehend
geänderten Fassung anzunehmen. |
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