Auszug - Umwidmung von Haushaltsmitteln für Bedarfe von Jugendfreizeiteinrichtungen und zur Unterstützung von jungen Menschen beim Start in ein eigenverantwortliches Wohnen und Leben  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 04.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1632/XX Umwidmung von Haushaltsmitteln für Bedarfe von Jugendfreizeiteinrichtungen und zur Unterstützung von jungen Menschen beim Start in ein eigenverantwortliches Wohnen und Leben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Lederle, Felix - Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art: Ersuchen per Dringlichkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 18:31 Uhr

 

Herr Lederle begründet die Drucksache. Er möchte gern wissen, wie viel von den 15.000 € im Bezirkshaushalt eingestellten Mitteln im Jahr 2018 und 2019 abgerufen wurden und ob Mittel vorhanden sind, die verteilt werden können.

 

Herr BzStR Maack teilt mit, dass die Antwort eine inhaltliche und eine haushaltsrechtliche Kompetente hat. Von der inhaltlichen Seite gab es eine große Diskussion und nach der letzten BVV-Sitzung hat er Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Dabei wurden ihm zwei Dinge singnalisiert.

 

1. Kein Bürger glaubt, dass die Mittel auch wenn diese nicht ausgegeben wurden, weg sind. Die Bürgerinnen und Bürger wissen schon, dass das Steuergelder sind und für andere Dinge zur Verfügung stehen.

 

2. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich seitens des Bezirksamtes ein größeres Bemühen diese Gelder auszugeben.

 

Aufgrunddessen hat Herr BzStR Maack die Mieterplanung von Grund auf neu überdacht. Dieses Konzept hat er dann verschriftlicht und mögliche Akteure angefragt und angeschrieben, ob sie bereit wären ein solches Konzept mitzutragen (Ausschreibungsfrist: 15.03.2019). Er teilt mit, wenn das Konzept klappen sollte, hätte der Bezirk Reinickendorf die freundlichste Mieterberatung berlinweit. Herr BzStR Maack vermutet, dass der Bezirk dann mehr Geld ausgeben wird.

 

Im Bezug auf die haushaltsrechtliche Frage von Herrn Lederle antwortet er, dass es sich bei den Geldern (100.000 €) um Aufstockungsmitteln handle. Er verweist auf den Paragraph der Aufstockungsfinanzierung § 2 Absatz 2 des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018/2019. Dieser Paragraph sagt, dass bei Aufstockungsmitteln die zugrundeliegenden bezirklichen Mittel weder umgewidmet werden dürfen, noch darf auf einer Ausgabe verzichtet werden. Bedeutet: Erst einmal das ausgeben, was im Haushalt eingestellt wurde und danach können die Aufstockungsmittel verbraucht werden.

 

Herr Lederle fragt nach, wie viele Mittel 2018 ausgegeben wurden.

 

Herr BzStR Maack antwortet, dass um die 4.000 €/4.500 € von 15.000 € ausgegeben wurden.

 

Herr Lederle findet es gut, dass Herr BzStR Maack die Initiative ergriffen hat und fragt an, ob man dieses schriftliche Konzept als Bezirksverordneter einsehen kann.

 

Herr BzStR Maack teilt mit, dass er noch nicht wisse, ob er Angebote erhalten wird. Falls keine Angebote vorliegen, müsse er ggf. das Konzept umschreiben. Ansonsten besteht jederzeit die Möglichkeit der Akteneinsicht. Er würde nur gern abwarten bis die Ausschreibungsfrist abgeschlossen ist.

 

Herr Lederle bittet um Vertagung der Drucksache, um das Ergebnis der Ausschreibung abzuwarten. Auf dieser Grundlage kann dann erneut bzgl. der Verteilung der Mittel beraten werden. Er teilt mit, dass die Mieterberatung nicht Gegenstand dieses Antrags ist und das Thema evtl. als ein Besprechungspunkt aufgenommen werden kann.

 

Herr Koch möchte gern wissen, in welcher Form die Interessenbekundung veröffentlicht wurde und ob dieser Interessenbekundungstext dem Protokoll als Anlage beigefügt werden könnte.

 

Herr BzStR Maack antwortet, dass es sich um eine beschränkte Ausschreibung handelt und er den Interessenbekundungstext nicht als Anlage zur Verfügung stellt, da dieser nicht öffentlich ist. Er möchte wie bereits erwähnt, erst einmal die Ausschreibungsfrist abwarten.

 

Herr Wiedenhaupt schließt sich dem Vertagungswunsch von Herrn Lederle an.

 

Herr Westerkamp freut sich, dass Herr BzStR Maack das Ergebnis der Diskussion der letzten BVV-Sitzung dazu genutzt hat. Er teilt mit, dass auch bei beschränkter Ausschreibung konzeptionelll erläutert werden kann. Das Konzept wäre hilfreich für die Haushaltsberatungen.

 

Herr BzStR Maack wird kurzfristig das Konzept an die Ausschussmitglieder des Hauptausschusses zuschicken.

 

Herr Lederle wird ein Besprechungspunkt bzgl. der Mieterberatung im Ausschusss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur beantragen und er bittet dringend um Vertagung der Drucksache.

 

Die Ausschussmitglieder beschließen einstimmig die Vertagung.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Bezirkshaushalt für 2018 eingestellten und nicht abgerufenen Mittel für soziale Mieterberatung für die Beschaffung einer neuen Bestuhlung (70 Stühle) in der Kinder- und Jugendeinrichtung „Tietzia“ sowie für die Beschaffung weiterer Ausstattungsgegenstände (bspw. Verbrauchsmaterialien wie Bastelmaterial, Spiel- und Sportsachen) für Jugendfreizeiteinrichtungen in Reinickendorf zu verwenden.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, 4.000,-- € der im Bezirkshaushalt für 2019 eingestellten und aus Sicht des Bezirksamtes aufgrund von zwischenzeitlich zur Verfügung stehenden Landesmitteln nicht benötigten bezirklichen Mittel für soziale Mieterberatung stattdessen für Bedarfe im Rahmen der Kooperation des Jugendamtes Reinickendorf mit der Gesobau zur Unterstützung von jungen Menschen beim Start in ein eigenverantwortliches Wohnen und Leben nach dem Ende der Jugendhilfe zu verwenden bzw. konkret für:

 

        Zuschüsse zu Umzugskosten in Form von Kostenübernahmen für Mietwagen,

        die Übernahme von Renovierungskosten,

        individuelle Hilfen, die nicht über die AV Jugendhilfeunterhalt oder andere gesetzliche Leistungen abgedeckt sind.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die restlichen der im Bezirkshaushalt für 2019 eingestellten und aus Sicht des Bezirksamtes aufgrund von Landesmitteln nicht benötigten bezirklichen Mittel für soziale Mieterberatung statt dessen für Bedarfe im Rahmen einer geplanten, entsprechenden Kooperation des Jugendamtes Reinickendorf mit der GEWOBAG im nächsten Jahr vorzuhalten.

 

Vertagung


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen