Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
Herr Steffel und Frau Senftleben schlagen Änderungen vor. Die Änderungen werden wie folgt einzeln abgestimmt
Erster Satz: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 (CDU/AfD) dagegen: 6 (SPD/B90/Grüne/Linke) Enthaltung: 1 (FDP)
Zweiter Satz, erster Spiegelstrich In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden - die verpflichtende Anforderungen für Be- und Entlüftung der Gaststätte herstellen
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 (CDU/AfD) dagegen: 6 (SPD/B90/Grüne/Linke) Enthaltung: 1 (FDP)
Zweiter Spiegelstrich - für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte zu sorgen
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 (CDU/AfD) dagegen: 6 (SPD/B90/Grüne/Linke) Enthaltung: 1 (FDP)
Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den gesamten Änderungsantrag. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden; in diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen für die Be- und Entlüftung der Gaststätte, für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte, für den Brandschutz der Gaststätte, für die Reinigung- und Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke, für die Fläche der Gaststätte an sich enthalten.
Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.
Der BVV ist bis zum 01.09.2018 zu berichten.
in folgender geänderter Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. I
In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden,
- die verpflichtende Anforderungen der Be- und Entlüftung der Gaststätte herzustellen die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte zu sorgen.
anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 (CDU/AfD) dagegen: 6 (SPD/B90/Grüne/Linke) Enthaltung: 1 (FDP) |
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