Auszug - Freistellung für Ehrenamtler in der Jugendarbeit  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 25.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0997/XX Freistellung für Ehrenamtler in der Jugendarbeit
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Käber, Marco / Ewers, Alexander - SPD-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ewers erläutert die eingebrachte Drucksache. Es wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung einzusetzen, dass eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach § 11 KJHG gesetzlich festgeschrieben und somit eine Änderung des § 10 AG KJHG notwendig wird. Man möge sich auch dafür einsetzen, dass das Land Berlin den Arbeitnehmern bei unbezahlter Freistellung den Verdienstausfall aus Landesmitteln erstattet.

Nach einer regen Diskussionsrunde wird von Herrn Ewers empfohlen, offene Fragen und Anregungen schriftlich an seine Fraktion zu stellen und die Abstimmung der Drucksache zu vertagen.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen in der 16. JHA-Sitzung am 25.04.2018, die Empfehlung – Drucksache Nr. 0997/XX –

 

Sachverhalt:

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach § 11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird. Hierzu ist eine Änderung des § 10 AG KJHG notwendig.

Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer bei unbezahlter Freistellung einen Verdienstausfall aus Landesmitteln erstattet.“

 

zu vertagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke/dagegen:  0    Enthaltung:  0

                     Bürgerdep.)

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach §11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird. Hierzu ist eine Änderung des §10 AGKJHG notwendig.

 

Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer bei unbezahlter Freistellung einen Verdienstausfall aus Landesmitteln erstattet.

 

Vertagung


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 
 

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