Auszug - Mündliche Nachfrage zu Vorlagen zur Kenntnisnahme (Änderung § 28 GO)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:
§ 28 Bezirksamtsvorlagen
(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.
(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.
Vertagung Abstimmungsergebnis:
dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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