Auszug - Modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen - Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.
Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.
Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.
Gemäß Konsensliste Ablehnung
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