Auszug - Jugendfördergesetz
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Herr Ewers berichtet, dass ein Antrag von den Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Ende März eingebracht wurde, ein Jugendfördergesetz für Berlin zu beschließen. Der Senat wurde aufgefordert, ein Berliner Jugendfördergesetz auf den Weg zu bringen. Über den aktuellen Sachstand berichtet Herr Wackermann. Zur Erarbeitung dieses Projektes hat sich im Senat eine Lenkungsgruppe gebildet. Am 20.12.2017 wird die nächste Runde stattfinden, an der Herr Wackermann mitwirkt. Ab Mitte Mai 2018 soll das Projekt fertig sein. Alle Spitzenverbände, Bezirksstadträte, Bezirksbürgermeister sind daran beteiligt. Ziel ist es, die Jugendarbeit finanziell auf eine rechtlich verbindliche Basis zu stellen. In dem veröffentlichen Wiesner Gutachten wird auf die Berliner Struktur der Budgetierung und KLR hingewiesen. Der Mindestanspruch soll fachlich definiert und abgesichert. Die Globalsummen sollen sicher umgesetzt werden. Am 21.11.2017 findet eine Sondersitzung vom Landesjugendhilfeausschuss zum Thema „Jugendfördergesetz“ statt. Sobald der Gesetzesentwurf vorliegt, wird im JHA darüber berichtet.
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