Auszug - U 8 in das Märkische Viertel mit Haushaltsüberschüssen verlängern  

 
 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 11.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 09.10.2017, 17:00 Uhr, Raum 338
0128/XX-01 U 8 in das Märkische Viertel mit Haushaltsüberschüssen verlängern
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0128/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.06.2017 zur Drucksache Nr. 0128/XX:

 

Dem Bezirksamt Reinickendorf wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen im Berliner Senat dafür einzusetzen, dass der Weiterbau der U8 ins Märkische Viertel – auf der Basis der im April 2016 vorgelegten Planungen – aus den Haushaltsüberschüssen 2016 finanziert und mit der Umsetzung zeitnah begonnen wird.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Prüfung gebeten, ob der Weiterbau der U8 ins Märkische Viertel aus den Haushaltsüberschüssen 2016 finanziert und mit der Umsetzung zeitnah begonnen werden kann.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

„Der derzeit aufgrund von Haushaltsüberschüssen eingerichtete Sonderfonds wird bereits bewirtschaftet. Vorbehaltlich erneut eintretender Haushaltsüberschüsse kann im kommenden Jahr erneut ein solcher Sonderfonds eingerichtet werden. Damit die o. g. Maßnahme, darin berücksichtigt werden kann, muss zuvor ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden. Gleiches gilt auch für die zusätzliche Inanspruchnahme von Bundesmitteln gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), deren künftige Ausgestaltung noch nicht fixiert ist.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0128/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer   Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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