Auszug - Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) Beratung der Einzelpläne in 1. Lesung  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 18.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0473/XX Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung per Dringlichkeit
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

 

 
 

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