Auszug - Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 13.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0212/XX Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. UmweltBezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 17:19 Uhr

 

-Herr BzBm Balzer berichtet über die erfolgte Revision der Investitionsplanung durch die Senatsverwaltung für Finanzen, die zu Änderungen an der bezirklichen Investitionsplanung geführt habe und verteilt entsprechende Unterlagen an die Ausschussmitglieder, die Änderungen seien von der BVV beim Beschluss über die Investitionsplanung zu berücksichtigen, ggf. werde das Bezirksamt eine neue Investitionsplanung aufstellen, nachfolgend Hinweis auf Stellungnahmen zur Bürgerbeteiligung, die im Laufe dieser Woche an die Hauptausschussmitglieder versandt werden

 

-Frau Schultze-Berndt ergänzt, dass Wasserbetriebe eine voraussichtliche Verschiebung der Baumaßnahmen „Brodersenstraße“ und „Schmitzweg“ signalisiert haben

 

-Herr Westerkamp zeigt sich bezugnehmend auf die Beantwortung seiner Fragen zur Investitionsplanung in der vergangenen Sitzung verwundert, dass keine „Reservemaßnahmen“ existieren, vor dem Hintergrund einer Prioritätensetzung bittet er das Bezirksamt mitzuteilen, welche Maßnahmen nicht in die Investitionsplanung aufgenommen werden konnten

 

-Frau BzStR’in Schultze-Berndt macht deutlich, dass die ausgewählten Maßnahmen die dringlichsten darstellen, in kurzen Jahresabständen komme es zu neuen Ereignissen, die eine Anpassung an diese erfordern, Spielplätze werden kontinuierlich betrachtet, Schulbauten nach baufachlichen Kriterien beurteilt, es sei keine Festlegung über fünf Jahre hinaus möglich, restliche Maßnahmen werden aus baulich-technischer Unterhaltung (BTU) und Sonderprogrammen finanziert

 

-Herr Westerkamp hält dem entgegen, dass nicht nur die Dringlichkeit ein Kriterium für die Aufnahme in die Investitionsplanung sein dürfe sondern auch die Beteiligung der BVV an der Priorisierung der Maßnahmen sein müsse

 

-Herr Koch unterstützt Position von Herrn Westerkamp und fragt nach, ob das Bezirksamt nachvollziehbar machen könne, für welche Maßnahmen welche Mittel verwendet werden (Investitionsmittel, Sanierungsprogramme etc.), damit ein Vergleich ermöglicht werde

 

-Herr Huhn hält eine entsprechende Auflistung für nicht zielführend, da nachträgliche, stetige Veränderungen nicht sichtbar seien, die Investitionsplanung müsse als Gesamtkonzept betrachtet werden, Herr Huhn spricht sich für die Vorlage einer überarbeiteten Investitionsplanung durch das Bezirksamt aus

 

-Frau Senftleben erachtet eine transparente Auflistung für zukünftige Maßnahmen für sinnvoll

 

-Herr Westerkamp hält die Betrachtung bereits erledigter Maßnahmen ebenfalls für wichtig, um regionale Besonderheiten erkennbar zu machen und fragt nach, ob der Bezirk Einspruchsmöglichkeiten gegen die Revisionsergebnisse der Senatsfinanzverwaltung habe

 

-Herr BzBm Balzer verneint dies, auf Verwaltungsebene sei kein Einspruch möglich

 

-Herr BzStR Dollase ergänzt, dass die Entscheidung für die Durchführung bestimmter Maßnahmen u. a. auch auf die Bereitstellung von Sondermitteln gestützt werde

 

-Herr Siesmayer hält die Erarbeitung einer umfassenden Vorlage, aus der die von Herrn Koch, Herrn Westerkamp und Frau Senftleben geforderten Information hervorgehen, für verzichtbar, da kein Informationsmehrwert erkennbar sei, eine solche Vorlage führe zur Lähmung der Verwaltung, die BVV könne jederzeit intervenieren, wenn sie entsprechenden Bedarf habe

 

-in der folgenden Diskussionen stellen die einzelnen Fraktion ihre Positionen zur Vorlage der geforderten Übersicht durch die Bezirksverwaltung dar

 

-Herr Wiedenhaupt bezweifelt, dass der Erkenntnisgewinn in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand für die Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage stünde und fragt nach, ob eine Übersicht über alle verfügbaren Mittel für Spiel-, Sportplätze etc. bereitgestellt werde

 

-Herrn BzBm Balzer zählt diese auf: Investitionsplanung, baulich-technische Unterhaltung, Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm, Toilettensanierungsprogramm, Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm, SIWA-Mittel - neu: SIWANA-Mittel, Förderprogramme außerhalb des Haushalts: Quartiersmanagement Letteallee und AVA-Kiez, Aktive Zentren Residenzstraße, Stadtumbau West. Herr BzBm Balzer macht deutlich, dass sich BVV und Bezirksamt seit Jahren für Auflösung der Programme und Überführung der Mittel in den regulären Haushalt einsetzen und verweist auf die Problematik, dass für ausgerufene Sondermittel z. T. vierwöchige Fristen zur Einreichung von Maßnahmen vorgegeben werden, die eine Beteiligung der BVV und ihrer Ausschüsse deutlich erschweren

 

-Herr Wiedenhaupt bittet um schriftliche Vorlage der soeben erfolgten Aufzählung, Nachfrage, ob auf EU-Mittel zurückgegriffen werden könne

 

-Herr BzBm Balzer: EU-Mittel seien grundsätzlich anderer Förderweg, Beispiel für eine daraus finanzierte Maßnahme: Wasserbüffel im Tegeler Fließ, die Serviceeinheiten Finanzen und FM werden eine Auflistung der Sonderprogramme vorlegen

 

-Frau Senftleben bittet ergänzend um Angabe der Gesamtsummen der aus den Programmen zur Verfügung gestellten Mittel für die Jahre 2015 und 2016, z. T. 2017

 

-Herr Westerkamp kommt zurück auf seine Anregung, „Reservemaßnahmen“ vorhalten zu wollen und verdeutlicht die Intention seines Anliegens am Beispiel der Reinickendorfer Spielplätze, woraufhin Frau BzStR’in Schultze-Berndt erklärt, dass diese regelmäßig durch Spielplatzbegeher in Augenschein genommen werden

 

-nach erfolgter Diskussion schlägt Herr BzBm Balzer vor, Tagesordnungspunkt 3.8 vorzuziehen, hiergegen erhebt sich seitens der Ausschussmitglieder kein Widerspruch


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

1.  Gegenstand des Antrages

 

Anmeldung für die Investitionsplanung 2017 bis 2021

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

 

Der Entwurf der Investitionsplanung wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2018/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

 

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

 

Beträge des Haushaltsjahres 2017 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

 

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger IUK-Technik. Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zur Investitionsplanung sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

 
 

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