Auszug - Neuerung Unterhaltsvorschussgesetz  

 
 
49. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wackermann berichtet über die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.01.2017. Es wird die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die Bezugsdauergrenze von derzeit maximal 72 Monaten aufgehoben. Es wird von ca. 5.000 Neuanträgen gerechnet. Bundesweit würde man zur Bearbeitung der Anträge 1.000 neue Sachbearbeiterstellen benötigen, für Reinickendorf ca. 3 Stellen. SGB II-Leistungsbezieher erhalten keine Leistung nach dem UVG. Die beabsichtigte sehr kurzfristige und umfangreiche Änderung des UVG zum 01.01.2017 ist weder personell noch organisatorisch umsetzbar. Daher wurde in einem Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände dringend darum gebeten, das geplante Inkrafttreten der Änderung um 6 Monaten zu verschieben (Anlage 2).


 

 
 

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