Auszug - Sachstand zur Situation der KreativFabrik  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Brockhausen erläutert, dass die Kreativfabrik auf einem Grundstück, was dem Eigenbetrieb als Fachvermögen zugeordnet worden ist, steht. Der Evangelische Kirchenkreis hat einen Vertrag mit dem Bezirksamt für die Nutzung eines Grundstückteils für die Kreativfabrik geschlossen. Dieser Vertrag hat weiterhin Gültigkeit und wird vom Eigenbetrieb übernommen. Der Eigenbetrieb wird sich die Räumlichkeiten und den Vertrag anschauen und prüfen.

Der Eigenbetrieb und das Bezirksamt gehören zum Land Berlin. Das Bezirksamt hat ein Interesse daran, dass die Kreativfabrik erhalten bleibt. Die Frage der formellen Übertragung des Vertrages stellt sich, da dieser vom Bezirksamt abgeschlossen wurde und das Grundstück dem Eigenbetrieb zugeordnet ist. Diese Vertragskonstellation wurde mit Zustimmung des Eigenbetriebes vom damaligen Geschäftsführer des Eigenbetriebes und dem Bezirksamt so gewählt.

 

Dazu erfolgt ein Hinweis von Herrn Wackermann über die Rechtsgrundlage für grundsätzliche Förderungen. Im 10. Abschnitt des AGKJHG § 47 Abs. 3 heißt es:

„Die Förderung der freien Jugendhilfe schließt ein, dass den Trägern der freien Jugendhilfe die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Räume, soweit sie sich im Vermögen des

Landes Berlin befinden, entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Kostenfreiheit nach

Satz 1 gilt auch für die Überlassung von Räumen, die gemeinsam in öffentlicher und freier

Trägerschaft genutzt werden.“

 

Herr Pöhle stellt in einer Präsentation (Anlage 1) den Sachstand und Fragen zur Kreativfabrik vor. Teilweise wurden die Fragen bereits im Vorfeld beantwortet. Herr Brockhausen verweist darauf, dass die Zuständigkeit für diese Verträge im Bezirksamt beim Facility Management liegt. Für das Jugendamt besteht für den Fall kein Handlungsbedarf, dass – wovon allerdings nicht ausgegangen wird – der Standort der Kreativfabrik in Frage gestellt werden sollte.

 


 

 
 

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