Auszug - Musikschule Mitberatung Federführung: Haushaltsausschuss  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Kulturausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Kulturausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 01.07.2003 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0597/XVII Musikschule
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Carin Hollube 
Drucksache-Art:ErsuchenErsuchen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Weller-Bechtold begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion

Frau Weller-Bechtold begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion.

 

Herr BzStR Dr. Gaudszun geht auf die vorgebrachte Begründung ein und erklärt, dass die Musikschulen laut dem neuen Schulgesetz Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind. Die Kosten könnten jedoch über Veränderungen im Entgelt gesenkt werden.

 

Frau Petters schlägt eine Gebührenstaffelung des Entgeltes vor und plädiert dafür, die in der Drucksache genannte Altergrenze von 24 auf 27 Jahre anzuheben.

 

Herr BzStR Dr. Gaudszun ergänzt, dass in der Reinickendorfer Musikschule vorwiegend Honorarkräfte beschäftigt werden und teilt mit, dass die Musikschule in Charlottenburg-Wilmersdorf mit 6.000 Schülern einen Gewinn von 1,9 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaftet. Dort werden ebenfalls Honorarkräfte beschäftigt. Herr BzStR Dr. Gaudszun weist darauf hin, dass bei der Platzvergabe in Zweifelsfällen jüngere Kandidaten bevorzugt werden.

 

Herr Drews bringt für seine Fraktion einen Änderungsantrag ein.

 

Herr BzStR Dr. Gaudszun berichtet weiterhin, dass die Spanne der Entgelte für die Musikschulen zwischen 56,00 Euro und 64,00 Euro liegt. Die Reinickendorfer Musikschule verlangt zurzeit noch 56,00 Euro und befindet sich somit am unteren Ende der Grenze. Eine Erhöhung der Gebühren wäre daher möglich. Herr Dr. Gaudszun erklärt weiterhin, dass der Kostendeckungsgrad bei über 70 % liegt; die vollständige Kostendeckung jedoch nicht als Ziel angestrebt werden kann, da es sich um eine staatliche Bildungseinrichtung handelt.

 

Anschließend erfolgt eine ausführliche Diskussion der Ausschussmitglieder zum Thema.

 

Herr Droske bittet Herrn BzStR Dr. Gaudszun um weiteres Zahlenmaterial zur Muskischule und schlägt vor, die Drucksache bis dahin zu vertagen.

 

Die Ausschussmitglieder erheben keine Einwände.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Kulturausschusses beschließen einstimmig, die Beratung zur - Drucksache Nr. 597/XVII - zu vertagen.


 

 
 

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