Auszug - Musikschule Mitberatung Federführung: Haushaltsausschuss
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Frau Weller-Bechtold begründet die
Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion. Herr BzStR Dr. Gaudszun geht auf die
vorgebrachte Begründung ein und erklärt, dass die Musikschulen laut dem neuen
Schulgesetz Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind. Die
Kosten könnten jedoch über Veränderungen im Entgelt gesenkt werden. Frau Petters schlägt eine
Gebührenstaffelung des Entgeltes vor und plädiert dafür, die in der Drucksache
genannte Altergrenze von 24 auf 27 Jahre anzuheben. Herr BzStR Dr. Gaudszun ergänzt, dass
in der Reinickendorfer Musikschule vorwiegend Honorarkräfte beschäftigt werden
und teilt mit, dass die Musikschule in Charlottenburg-Wilmersdorf mit 6.000
Schülern einen Gewinn von 1,9 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaftet. Dort
werden ebenfalls Honorarkräfte beschäftigt. Herr BzStR Dr. Gaudszun weist
darauf hin, dass bei der Platzvergabe in Zweifelsfällen jüngere Kandidaten
bevorzugt werden. Herr Drews bringt für seine Fraktion
einen Änderungsantrag ein. Herr BzStR Dr. Gaudszun berichtet
weiterhin, dass die Spanne der Entgelte für die Musikschulen zwischen 56,00
Euro und 64,00 Euro liegt. Die Reinickendorfer Musikschule verlangt zurzeit
noch 56,00 Euro und befindet sich somit am unteren Ende der Grenze. Eine
Erhöhung der Gebühren wäre daher möglich. Herr Dr. Gaudszun erklärt weiterhin,
dass der Kostendeckungsgrad bei über 70 % liegt; die vollständige Kostendeckung
jedoch nicht als Ziel angestrebt werden kann, da es sich um eine staatliche
Bildungseinrichtung handelt. Anschließend erfolgt eine ausführliche
Diskussion der Ausschussmitglieder zum Thema. Herr Droske bittet Herrn BzStR Dr.
Gaudszun um weiteres Zahlenmaterial zur Muskischule und schlägt vor, die
Drucksache bis dahin zu vertagen. Die Ausschussmitglieder erheben keine
Einwände. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kulturausschusses
beschließen einstimmig, die Beratung zur - Drucksache Nr. 597/XVII - zu
vertagen. |
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