Auszug - "Sendemast-Park" in Lübars verhindern
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Der Vorsitzende gibt den Ausschussmitgliedern die Beschlüsse der mitberatenden Ausschüsse bekannt. Herr BzStR Dr. Wegner informiert den Ausschuss, dass der Baugenehmigungsantrag für die Errichtung eines Sendemastes vom Antragsteller zurückgezogen wurde. Die Antragsunterlagen sind deshalb vom BWA gebührenpflichtig zurückgesandt worden. Herr Koch geht in seinen Ausführungen auf den Ursprungsantrag ein und erklärt diesen als erledigt. Des Weiteren bedankt er sich beim Bezirksamt für die schnelle und korrekte Auseinandersetzung. Dem Antrag des Gesundheitsausschusses in Bezug auf die Beteiligung des Ausschusses kann er sich nicht anschließen und begründet seine Aussage. Weiterhin geht er auf den Änderungsantrag seiner Fraktion ein und schlägt vor, dass man noch einfügen solle keine Genehmigung nach dem 31.12.2007 zu erteilen. Herr BzStR Dr. Wegner geht auf
den Änderungsantrag ein. Von Seiten des Bezirksamtes ist der 1. Absatz soweit
korrekt, nur die “bezirkseigenen” Richtlinien müssten in
“landeseigenen” Richtlinien geändert werden. Dem Absatz 2 kann vom
Bezirksamt nicht entsprochen werden. Hierbei geht er auf rechtliche Grundlagen
ein und begründet diese. Der Änderungsvorschlag von der
SPD-Fraktion die Erweiterung des 2. Satzes mit dem Hinweis nach dem 31.12.2007
keine Genehmigung zu erteilen, wird abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und
Stadtplanung beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu
empfehlen, die -–Drucksache Nr. 449/XVII – in folgender
geänderter Fassung anzunehmen: Dem Bezirksamt wird empfohlen,
sich auch zukünftig dafür einzusetzen, dass im Ortsteilbereich Lübars die
Installation von Mobilfunksammelanlagen aus städtebaulichen Gründen unterbleibt
und damit das charakteristische Lübarser Dorfbild gesichert wird. Darüber
hinaus wird das Bezirksamt ersucht, bei einer erneuten Genehmigung der
Sendeanlage auf dem Gebäude “Dorfschule Lübars” zu prüfen, ob die landeseigenen
Richtlinien die Aufstellung dieser Anlage überhaupt noch zulassen und ggf. eine
erneute Genehmigung zu versagen. |
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