Auszug - Einwohnerantrag gem. § 44 Bezirksverwaltungsgesetz betr. "Erhaltung des Gaslichts in Reinickendorf" hierzu: Herr Christian Mey, Herr Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr und Frau Hanne Bauer-Deicke, für die Initiatoren des Einwohnerantrages Dipl.-Ing. Bertold Kujath, Vorsitzender Gaslicht-Kultur e.V. (angefragt) Frau Reich-Schilcher, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / Lichtkonzept (angefragt) Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / Abt. X Tiefbau - Objektbereich Öffentliche Beleuchtung (angefragt) Vertreter der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (angefragt) Dr.Peter Burman, Sachverständiger für Kunst und Kulturerbe, Schottland, Großbritannien   

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 14.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1144/XIX Einwohnerantrag gem. § 44 Bezirksverwaltungsgesetz betr. "Erhaltung des Gaslichts in Reinickendorf"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Hans-Peter Lühr, Hanne Bauer-Deicke und Christian MeyBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 17:09 Uhr

 

PowerPoint Präsentation (englischsprachig) durch Herrn Dr. Peter Burman

 

PowerPoint Präsentation durch Herrn Dipl.-Ing. Bertold Kujath

 

Beantwortung der Nachfragen der Ausschussmitglieder und der Initiatoren des Einwohnerantrages seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Vorlage zur Beschlussfassung – Drucksache Nr. 1144/XIX –

 

Sachverhalt:

 

Der Vorsteher legt den in der Anlage beigefügten Einwohnerantrag in seiner endgültigen Fassung gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor.

 

                                                                                    D7/160-15

Endgültige Fassung des Einwohnerantrags

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für einen Zukunftsplan Gasbeleuchtung für den Bezirk Reinickendorf einzusetzen. Dieser definiert Bereiche, in denen mit Gas betriebene Straßenlaternen aller vorhandenen Typen aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege sowie der Aufenthalts- und Wohnqualität des Bezirks als Kulturgut flächig erhalten und unter Denkmalschutz gestellt werden.

 

Dem Bezirksamt wird des Weiteren empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in den nachfolgend aufgeführten Bereichen für einen sofortigen Abbaustopp einzusetzen:

 

Gartenstadt Frohnau zwischen S-Bahn-Trasse und Zerndorfer Weg; Ortszentrum Hermsdorf zwischen Heinsestraße, Heidenheimer Straße und Hermsdorfer Damm; Dorfkern Hermsdorf (F); Siedlung südlich des Waidmannsluster Damms; Dorfanger Lübars (F); Siedlung Freie Scholle (F); Wohnanlage nördlich der Gorkistraße (F); Bereich Alt-Tegel; Siedlung Wittenau – Bereich Taldorfer Weg – Rathauspromenade (F); Wohnanlagen östlich der Ollenhauerstraße (F); Bereich Alt-Reinickendorf (F) sowie Welterbesiedlung Weiße Stadt (F)

 

(F) = Flächendenkmal

 

 

Begründung:

 

Berlin besitzt mit seiner Vielfalt an historischen Gaslaternen ein Alleinstellungsmerkmal. Die Gasbeleuchtung in Reinickendorf hat ortsteilabhängig einen Anteil von bis zu 80% an der Straßenbeleuchtung und stellt somit ein überragendes und den Menschen seit langem vertrautes Element im Straßenbild dar.

 

Das gilt insbesondere für die Ortsteile Frohnau, Hermsdorf und Waidmannslust, die nahezu homogen gasbeleuchtet sind. Die vorhandene Gasbeleuchtung ist langlebig und umweltschonend, da sie insektenschonend ist und nicht zur Lichtverschmutzung beiträgt. Die Gaslichtgebiete des Bezirks wie geplant nahezu flächendeckend mit elektrischem Licht auszustatten, würde diese nachhaltig verändern und von den Anwohnern als störend empfunden.

 

Zudem gibt es im Bezirk zahlreiche Flächendenkmale, die durch das Gaslicht entscheidend geprägt werden; dazu gibt es für die Gartenstadt Frohnau seit 1997 eine Erhaltungssatzung, die dem bis heute erhaltenen Charakter der ursprünglichen Ansiedlung Rechnung trägt und derart stadtbildverändernde bauliche Eingriffe ausschließt.

 

Mit dem sofortigen Abbaustopp soll verhindert werden, dass durch bevorstehende Abrissaktivitäten vollendete Tatsachen geschaffen werden, die dem oben beschriebenen Zukunftsplan entgegenstehen.

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Der Vorsteher legt den in der Anlage beigefügten Einwohnerantrag in seiner endgültigen Fassung gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor.

 

                                                                                    D7/160-15

Endgültige Fassung des Einwohnerantrags

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für einen Zukunftsplan Gasbeleuchtung für den Bezirk Reinickendorf einzusetzen. Dieser definiert Bereiche, in denen mit Gas betriebene Straßenlaternen aller vorhandenen Typen aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege sowie der Aufenthalts- und Wohnqualität des Bezirks als Kulturgut in einigen ausgewählten Orten erhalten und unter Denkmalschutz gestellt werden. Bei der Auswahl ist das Votum des Reinickendorfer Denkmalbeirates einzuholen.

 

Dem Bezirksamt wird des Weiteren empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in den nachfolgend aufgeführten Bereichen für einen sofortigen Abbaustopp einzusetzen:

 

Gartenstadt Frohnau zwischen S-Bahn-Trasse und Zerndorfer Weg; Ortszentrum Hermsdorf zwischen Heinsestraße, Heidenheimer Straße und Hermsdorfer Damm; Dorfkern Hermsdorf (F); Siedlung südlich des Waidmannsluster Damms; Dorfanger Lübars (F); Siedlung Freie Scholle (F); Wohnanlage nördlich der Gorkistraße (F); Bereich Alt-Tegel; Siedlung Wittenau – Bereich Taldorfer Weg – Rathauspromenade (F); Wohnanlagen östlich der Ollenhauerstraße (F); Bereich Alt-Reinickendorf (F) sowie Welterbesiedlung Weiße Stadt (F)

 

(F) = Flächendenkmal

 

 

Begründung:

 

Berlin besitzt mit seiner Vielfalt an historischen Gaslaternen ein Alleinstellungsmerkmal. Die Gasbeleuchtung in Reinickendorf hat ortsteilabhängig einen Anteil von bis zu 80% an der Straßenbeleuchtung und stellt somit ein überragendes und den Menschen seit langem vertrautes Element im Straßenbild dar.

 

Das gilt insbesondere für die Ortsteile Frohnau, Hermsdorf und Waidmannslust, die nahezu homogen gasbeleuchtet sind. Die vorhandene Gasbeleuchtung ist langlebig und umweltschonend, da sie insektenschonend ist und nicht zur Lichtverschmutzung beiträgt. Die Gaslichtgebiete des Bezirks wie geplant nahezu flächendeckend mit elektrischem Licht auszustatten, würde diese nachhaltig verändern und von den Anwohnern als störend empfunden.

 

Zudem gibt es im Bezirk zahlreiche Flächendenkmale, die durch das Gaslicht entscheidend geprägt werden; dazu gibt es für die Gartenstadt Frohnau seit 1997 eine Erhaltungssatzung, die dem bis heute erhaltenen Charakter der ursprünglichen Ansiedlung Rechnung trägt und derart stadtbildverändernde bauliche Eingriffe ausschließt.

 

Mit dem sofortigen Abbaustopp soll verhindert werden, dass durch bevorstehende Abrissaktivitäten vollendete Tatsachen geschaffen werden, die dem oben beschriebenen Zukunftsplan entgegenstehen.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9 (CDU und B90/Die Grünen)                dagegen: 4 (SPD)              Enthaltung: 0

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen