Auszug - Integration von nicht deutschsprachigen Zuzüglern im Bezirk  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Desens erläutert, dass die Zuweisung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an die Berliner Jugendämter gemäß den Ausführungsvorschriften (AV Zust) nach Geburtsdatum erfolgt und nicht nach Aufenthaltsort.

Nach Beendigung der Clearingphase (u. a. Vormundbestellung) werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach einem bestehenden Verteilungsschlüssel den Jugendämtern der Berliner Bezirke zugeteilt. Sie erhalten Anschlussmaßnahmen auf der Grundlage des SGB VIII. Im Jugendamt Reinickendorf werden derzeit 89 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Sie befinden sich überwiegend in stationärer Jugendhilfe bei freien Trägern der Jugendhilfe.

 

Für die in den Notunterkünften untergebrachten minderjährigen Flüchtlinge ist die Senatsverwaltung zuständig und nicht der Bezirk. Erst nach dem Clearing und Einrichtung einer Vormundschaft für Minderjährige erfolgt die Zuweisung in die Bezirke. Die Zahl der Flüchtlinge hat sich in diesem Jahr verdoppelt. Eine genaue Zahl liegt aktuell nicht vor, sie ändert sich fast täglich.

 

Aktuell befinden sich in Reinickendorf ca. 2.100 Flüchtlinge, 45 % davon sind minderjährig.

Zum Stand und der Entwicklung von weiteren Einrichtungen wird regelmäßig in verschiedenen Ausschüssen berichtet.


 

 
 

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