Auszug - 17:30 Uhr - Herr BzStR Höhne Abt. Jugend, Familie und Soziales  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Höhne gibt einen umfassenden Einblick in den Haushaltsplanentwurf der Abt. Jugend, Familie und Soziales. Das Produktsummenbudget für das Jahr 2016 betrage 242 Mio. Euro. Es bestand ein Handlungsbedarf von über 4 Mio. Euro; eingestellt wurden eine Pauschale Minderausgabe in Höhe von 900.000 Euro im Kopfkapitel sowie eine Pauschale Mehreinnahme in Höhe von 472.000 Euro für den Bereich Jugend. Bei letzterem handele es sich um die von der Senatsverwaltung für Finanzen zugesagte technische Fortschreibung der Hilfen zur Erziehung. Nach Durchführung dieser Maßnahmen bestand weiterhin eine Handlungsnotwendigkeit in Höhe von 2,7 Mio. Euro. Nach einer Hineingabe von Rücklagen konnte diese Summe auf 568.000 Euro gesenkt werden. Aus dem Bereich des Bezirksbürgermeisters wurden weitere Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Deckung aufgebracht. Der Rest müsse durch Maßnahmen innerhalb der Abteilung erwirtschaftet werden, so Herr BzStR Höhne. Er geht ausführlich auf die ergriffenen Maßnahmen ein. Eine Auflösung der Handlungsnotwendigkeit sei durch die Streichung von Stellenanteilen erfolgt, hält er fest. Zudem erbringen sowohl der Bereich Jugend als auch der Bereich Soziales vorwiegend nur noch Pflichtaufgaben. Eine weitere Streichung von Aufgaben wäre grundsätzlich bei den freiwilligen sozialen Leistungen - insbesondere der Jugendarbeit - möglich. Es sei jedoch politischer Wille des Bezirksamtes, diese Leistungen aufrechterhalten zu wollen. Auch die Erhöhung der Sätze für freie Träger bleibe erhalten. Abschließend sei festzuhalten, dass alle Einrichtungen erhalten bleiben, sowohl diejenigen, die in bezirklicher Hand liegen als auch die der freien Träger. Des Weiteren bleiben auch die Einzelprojekte an Schulstationen erhalten. Für das Jahr 2017 betrage die reine Handlungsnotwendigkeit über 1 Mio. Euro (vor Nachbudgetierung). Sollte es nicht gelingen, diese, u. a. durch die Hineingabe von Rücklagen, auszugleichen, müsse die vollständige Schließung von Jugendeinrichtungen in Erwägung gezogen werden. Nachfolgend nimmt Herr BzStR Höhne ausführlich Stellung zu einzelnen Bereichen:

 

a)Kopfkapitel:

Enthält ebenfalls den Haushalt der Gleichstellungs- und des Integrationsbeauftragten. Herr BzStR Höhne erläutert die hierzu vorliegenden Zahlen.

 

b)Jugendbereich:

Die Tagesbetreuung stelle hier den größten Posten mit 90.000 Euro dar. Bei den Hilfen zur Erziehung entstehen Ausgaben in Höhe von 36 Mio. Euro, wovon 28 Mio. Euro in den stationären Bereich fließen.

 

Weitere detaillierte Ausführungen macht Herr BzStR Höhne zu der zum Teil schwierigen Budgetsituation folgender Produkte: „Eltern-Kind-Unterbringung“: deutlich über dem Median, „Beistandschaft“, „Familienförderung bei freien Trägern“: hier seien die Infrastrukturkosten problematisch, „Jugendberufshilfe“.

 

Im Anschluss daran geht er auf den Bereich Soziales ein. Die ambulanten Bereiche der „Hilfe zur Pflege“ erwirtschaften Gewinne in der Kosten- und Leistungsrechnung. Insgesamt orientieren sich die Produkte relativ nahe am Median. Als Risiken des Haushalts seiner Abteilung sieht Herr BzStR Höhne die Entwicklung der „Hilfen zur Erziehung“; hierfür seien steigende Fallzahlen, die steigenden Bevölkerungszahlen und die schlechte Sozialstruktur verantwortlich. In diesem Zusammenhang geht er auf das Problem der Basiskorrektur ein und berichtet über eine Zielvereinbarung im Bereich der „Hilfen zur Erziehung“ mit der Senatsverwaltung für Finanzen. Des Weiteren informiert er über die Vereinheitlichung von Standards in den Bereichen Vollzeitpflege und Ambulante Hilfen zur Erziehung, die für einen Ausgleich unter den Bezirken sorgen sollen. Herr BzStR Höhne äußerst sich anschließend über die sich positiv auswirkenden Veränderungen in der Elterngeld- und der Betreuungsstelle.

 

Herr Huhn dankt Herrn BzStR Höhne für die ausführlichen Erläuterungen. Er bittet im Zuge seiner weiteren Ausführungen zur 1. Lesung um Darstellung der Situation der Jugendfreizeiteinrichtungen im Rahmen der Budgetierung.

 

Herr Marten fragt nach, ob absehbar sei, wann sich die in der Zielvereinbarung festgelegten Ziele auf den Haushalt auswirken.

 

Herr BzStR Höhne geht davon aus, dass im Haushaltsjahr 2016 positive Auswirkungen spürbar werden.

 

Die Nachfrage von Herrn Westerkamp nach grundsätzlichen Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung beantworten Frau Desens und Herr BzStR Höhne dahingehend, dass an der Senkung der Infrastrukturkosten gearbeitet werde.

 

Herr Huhn hat einen weiteren Berichtsauftrag zur 1. Lesung. Er bittet um eine Übersicht über die schwerpunktmäßigen Angebote der Jugendfreizeiteinrichtungen, die dort vorhandenen VzÄ-Anteile sowie die Besucherzahlen.

 

Herr BzStR Höhne führt hierzu aus, dass die Anzahl der Besucherinnen und Besucher der Jugendfreizeiteinrichtungen für die Budgetierung unerheblich sei.

 

Herr Westerkamp fragt nach, ob es sinnvoll wäre, die Erhöhung von Angebotsstunden durch die Anhebung von Stellenanteilen zu forcieren.

 

Herr BzStR Höhne verneint dies und erläutert seine Aussage. Die Nachfrage von Herrn Westerkamp, ob durch den anhaltenden Flüchtlingszustrom mit Mehreinnahmen für den Haushalt zu rechnen sei, verneint Herr BzStR Höhne ebenfalls. Sondermittel für einzelne Angebote oder Projekte existieren aus diversen Fördertöpfen. Des Weiteren berichtet Herr BzStR Höhne auf Nachfrage von Herrn Marten über die Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung. Er legt dar, aus welchen Gründen Krankenstände in diesem Bereich kaum Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung haben. In der Betreuungsstelle führe dies zu negativen Auswirkungen, so Herr BzStR Höhne.

 

Frau Desens stellt die Auswirkungen der Arbeit der Familienhelfer auf die Kosten- und Leistungsrechnung dar. Die Anzahl der betreuten Familien und nicht die Anzahl der innerhalb einer Familie betreuten Personen sei von Bedeutung.

 

Herr Huhn bittet bezugnehmend auf Seite XVI, lfd. Nr. 33 des Haushaltsplanentwurfs (Übersicht zur bezirklichen Gender Budget Analyse) zur 1. Lesung um Erläuterung der Tatsache, aus welchen Gründen das unterbreitete Angebot nur von Männern genutzt werde.

 


 

 
 

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