Auszug - "Berlin barrierefrei" auch in Reinickendorf  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 02.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0930/XIX "Berlin barrierefrei" auch in Reinickendorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Gilbert Collé
Marco Käber
Ulf Wilhelm
 
Drucksache-Art:ErsuchenBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzBm Balzer führt im Hinblick auf das vorliegende Ersuchen aus, dass die Umsetzung des 2. Absatzes der Drucksache durch die zuständige Abteilung nicht zu erfüllen sei und begründet dies u. a. mit dem Hinweis auf die Anzahl der bezirklichen Gebäude (z. B. Gebäude auf Sportanlagen), die nicht barrierefrei seien von denen jedes einzelne durch einen Bauleiter besichtigt und bewertet werden müsste. Vor dem Hintergrund der Zuweisung der enormen zusätzlichen Investitionsmittel sei diese Aufgabe nicht leistbar. Herr BzBm Balzer macht deutlich, dass auch das Bezirksamt großes Interesse an der barrierefreien Gestaltung der bezirklichen Gebäude habe.

 

Herr Collé fragt nach, ob seitens des Bezirksamtes dargestellt werden könne, aus welchen Gründen die in Rede stehenden Gebäude nicht barrierefrei seien. Er schlägt vor, nur die öffentlich zugänglichen Gebäude in die Prüfung einzubeziehen.

 

Nach einer kurzen Diskussion der Ausschussmitglieder, während der eine Änderung des Drucksachentextes erarbeitet wird, führt Herr Dr. Lühmann die Abstimmung durch.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Haushaltsausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 0930/XIX - :

 

Sachverhalt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und - soweit noch nicht geschehen - mit dem Signet "Berlin barrierefrei" versehen werden können.

 

Für Gebäude, die bisher nicht barrierefrei sind, ist zu berichten, mit welchen Maßnahmen und Kosten Barrierefreiheit nach den derzeit geltenden technischen DIN-Regeln erreicht werden kann.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen.

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude mit Publikumsverkehr barrierefrei sind und - soweit noch nicht geschehen - mit dem Signet "Berlin barrierefrei" versehen werden können.

 

Für diese Gebäude, die bisher nicht barrierefrei sind, ist zu berichten, welche Gründe der Barrierefreiheit entgegenstehen.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen.

 
 

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