Auszug - Tempo 30 vor Reinickendorfer Kindertagesstätten anordnen 1  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 26.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0896/XIX Tempo 30 vor Reinickendorfer Kindertagesstätten anordnen 1
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Gilbert Collé
Klaus Teller
Alexander Ewers
 
Drucksache-Art:ErsuchenBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wilhelm begründet das Ersuchen und die nachfolgende Empfehlung (TOP 4.6) seitens der antragstellenden Fraktion. In seinen Ausführungen geht er auf Beispiele aus dem Bezirk Lichtenberg ein.

 

Herr F. Marten erklärt, aus welchen Gründen zu beiden Drucksachen seitens der CDU keine Zustimmung erfolge. Es werde nicht für sinnvoll gehalten, vor allen Kitas Tempo 30 einzuführen. Er schlägt vor, beide Drucksachen zusammen zu behandeln.

 

Herr Wilhelm erklärt, dass die SPD bereit wäre, die Anträge zu präzisieren, in dem „vor allen Zugängen zu Kindertagesstätten“ eingefügt werde. Damit wäre der Kindergarten in der Karolinenstraße nicht betroffen, da dort der Eingang in der Seitenstraße sei.

 

Herr Augner signalisiert Zustimmung zu den geänderten Anträgen. Zusätzlich unterbreitet er einen weiteren Vorschlag zur Änderung. Im zweiten Antrag werde die VLB (Verkehrslenkung Berlin) ohnehin alle Kitas überprüfen.

 

Herr F. Marten erklärt, dass es keine Übersichtsliste gäbe, aus der zu entnehmen sei, vor welchen Kitas bereits Tempo 30 angeordnet sei. Er schlägt vor, dass die SPD konkret Kitas benennen solle, vor denen Tempo 30 eingeführt werden könne.

 

Frau Borkenhagen ist der Auffassung, dass kein erheblicher Aufwand betrieben werden müsse. Anhand der vorhandenen Kitaliste müsse nur geprüft werden, vor welchen Einrichtungen noch kein Tempo 30 vorhanden sei.

 

Herr BzStR Lambert erklärt, dass die Übersichtsliste über die vorhandenen Kitas von der Abteilung Jugend stamme. Es wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, die Einrichtung von Tempo 30 vor allen Kitas zu prüfen.

 

Nach der Aussage von Herrn BzStR Lambert wird fraktionsübergreifend intensiv und kontrovers diskutiert, ob und inwieweit zusätzlicher Arbeitsaufwand durch die vorgenannte Prüfung entstehen könne.

 

Herr Zanke unterbreitet den Vorschlag, dass er anhand der Kitaliste die Straßen überprüfen könne, in denen Tempo 30 vorhanden angeordnet sei und wo Tempo 30 noch eingerichtet werden könne. Die Liste könne aufgeteilt werden nach Haupt- und Nebenstraßen.

 

Herr F. Marten dankt Herrn Zanke für seine Hilfe. Er erklärt, dass genau geklärt werden müsse, wo die Eingänge der Kitas liegen.

 

Herr Zanke erwidert, dass er die Kitas persönlich aufsuchen werde.

 

Herr F. Marten erklärt auf Nachfrage von Herrn Zanke, dass die Liste im Anhang zur Kleinen Anfrage Nr. 0206/XIX zu finden sei.

 

Herr Wilhelm äußert seinen Unmut über die gewünschte Vertagung seitens der CDU-Fraktion.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schönberg erklärt Herr Wilhelm, dass er eine Vertagung ablehne.

 

Herr Wilhelm erklärt, dass die zu Beginn vorgeschlagenen Worte „Zugängen zu“ eingefügt werden sollen und bittet um Abstimmung.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung zu nächsten Drucksache (0897/XIX) mit den ebenfalls eingefügten Worten „Zugängen zu“.

 

Auf Nachfrage von Herrn Zanke, ob er Liste erstellen solle, bejahen die Fraktionen dies und danken ihm im Voraus für seine Bemühungen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses beschließen mehrheitlich (7/6/1), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0896/XIX –

 

Sachverhalt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor allen Kindertagesstätten im Bezirk, wo derzeit die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h gilt, werktags zwischen 6.00 Uhr – 18.00 Uhr, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h zu begrenzen.

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor allen Zugängen zu Kindertagesstätten im Bezirk, wo derzeit die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h gilt, werktags zwischen 6.00 Uhr – 18.00 Uhr, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h zu begrenzen.

 

 
 

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