Auszug - Genehmigung der Niederschriften der 26. Sitzung vom 11.12.2014 und der 27. Sitzung vom 08.01.2015
Zur Niederschrift der 26. Sitzung vom 11.12.2014 geben Herr BzStR Lambert und Herr Helmuth-Paland folgende Klarstellung zum TOP 5 „Bericht aus dem Bezirksamt“, drittletzter Absatz zu Protokoll:
Die getätigte Aussage treffe lediglich zu, sofern mit der Sanierung und Ähnlichem noch nicht begonnen wurde. In den Häusern, für die bereits Bauanzeigen vorliegen, laufe das normale Bauvorhaben und endet mit der Abnahme bzw. Mitteilung der Fertigstellung. In der Zwischenzeit könne der Bauherr die Bauarbeiten nicht länger als ein Jahr unterbrechen. Theoretisch könne der Bauherr über mehrere Jahre bauen.
Die Niederschrift der 26. Sitzung vom 11.12.2014 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Die Genehmigung der Niederschrift der 27. Sitzung vom 08.01.2015 wird vertagt.
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