Auszug - Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher detaillierter regeln  

 
 
35. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 10.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0903/XIX Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher detaillierter regeln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit u. Bürgerdienste
Verfasser:Gilbert Collé
Marco Käber
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Käber begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und weist auf die zum Teil unklaren Regelungen in Bezug auf die Aufgaben der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher hin.

 

Frau Klünder und Herr Grimm signalisieren für ihre jeweiligen Fraktionen Zustimmung zum Antrag.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 0903/XIX - :

 

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher nach dem Landeskrankenhausgesetz klarer geregelt werden. Dabei sollten Mindesterwartungen festgeschrieben werden, die sich an den Kriterien der Ausschreibung orientieren, die vor Besetzung der Ämter zu Beginn der Legislaturperiode veröffentlicht wurden.

 

Insbesondere sollte einheitlich bestimmt werden,

-          in welchem Umfang die Patientenfürsprecher, die ja auch eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, im Regelfall im Krankenhaus zur Verfügung stehen sollen,

 

-          wie oft eine Berichterstattung gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung, die sie gewählt hat, erfolgen soll,

 

-          in welchem Umfang die Patientenfürsprecher zur Diskussion dieser Berichte auch persönlich der Bezirksverordnetenversammlung oder einem von ihr beauftragten Ausschuss zur Verfügung stehen sollen,

 

-          welche Voraussetzungen das Krankenhaus für eine erfolgreiche Arbeit der Patientenfürsprecher schaffen soll.

 

anzunehmen.

 

 

 
 

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