Auszug - Umgang mit strittigen Vorlagen zur Kenntnisnahme  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 04.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Collé ergreift das Wort und erinnert aus aktuellem Anlass an eine Vorlage des Bezirksamtes, deren Inhalt aufgrund von zeitlichem Ablauf inhaltlich überholt war. Er plädiert für die Schaffung einer Möglichkeit für die BVV, das Bezirksamt auffordern zu können, eingebrachte Vorlagen zu Kenntnisnahme zu überarbeiten, wenn die BVV einen solchen Bedarf sehe. Die Überweisung von Vorlagen zur Kenntnisnahme an Ausschüsse, durch die eine Diskussion im fachlichen zuständigen Ausschuss ermöglicht werde, sieht Herr Collé als nicht weitreichend genug an.

 

Herr Huhn erklärt, dass es sich bei der Vorlage zur Kenntnisnahme um eine Antwort des Bezirksamtes handele, die von der BVV inhaltlich nicht beeinflusst werden könne. Bei der Kenntnisnahme der Vorlagen handele es sich um einen formalen Akt. Herr Huhn weist darauf hin, dass Vorlagen zu einem bestimmten Stichtag gefertigt werden. Der BVV stehe es offen, im Anschluss an eine Kenntnisnahme einen weiteren Antrag einzubringen.

 

Herr Marten meint sich an einen Vorgang aus einer vergangenen Wahlperiode zu erinnern, im Zuge dessen die Frage bereits rechtlich geklärt worden sei, dass Vorlagen zur Kenntnisnahme durch ihre Bekanntgabe bereits zur Kenntnis genommen worden und keine nachträglichen Änderungen möglich seien.

 

Herr Wüpper kann dies aus seiner Erinnerung heraus nicht beantworten. Er sieht jedoch keinen Regelungsbedarf, da das Bezirksamt in Vorlagen zur Kenntnisnahme mitteile, was es getan habe. An dieser Mitteilung könne nichts geändert werden.

 

Anschließend nimmt Herr Westerkamp Bezug auf den eingangs von Herrn Collé geschilderten Fall einer Vorlage zur Kenntnisnahme, die inhaltlich nicht korrekt gewesen sei. Durch diese Vorlage schließe der Vorgang jedoch ab. Dies sei problematisch. Der BVV müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, die Sache als noch nicht zur Kenntnis genommen zu erklären. Er verliest den Auszug aus der Geschäftsordnung einer Berliner BVV als Beispiel für einen möglichen Umgang mit Vorlagen zur Kenntnisnahme.

 

Es folgt eine ausführliche Diskussion, in der die Fraktionen detailliert ihre jeweiligen Meinungen erneut darlegen.

 

Herr Collé appelliert an das Selbstverständnis der BVV als Bezirksparlament. Die BVV müsse in die Lage versetzt werden - auch bei Vorlagen zur Kenntnisnahme - korrigierend eingreifen zu können, wenn Bedarf gesehen werde.

 

Nachfolgend äußert sich Herr Huhn zu den Aufgaben und Rechten der BVV. Er weist darauf hin, dass die BVV Verwaltungshandeln anrege. Vor diesem Hintergrund sehe er keinen weiteren Regelungsbedarf bezüglich des Umgangs mit Vorlagen zur Kenntnisnahme.

 

Herr Westerkamp gibt erneut zu bedenken, dass das Problem vor allem darin zu sehen sei, dass ein Vorgang durch die Einbringung einer Vorlage zur Kenntnisnahme abgeschlossen werde, selbst wenn aus dem Inhalt der Vorlage zu entnehmen sei, dass dieser eben als noch nicht abgeschlossen gewertet werden könne.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, die Beratung des Besprechungspunktes zu vertagen.


 

 
 

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