Auszug - Einstellung der Audio-Aufzeichnungen der BVV ins Internet (Beratungsgrundlage: Drs. Nr. 0229/XIX-22 "Transparente und moderne Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk Reinickendorf - Verwendung der Tonprotokolle")  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 04.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Collé wirft die Frage auf, wie die öffentliche Zugänglichkeit von BVV-Audioaufzeichnungen gewährleistet werden könne und weist drauf hin, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses zur Drs. Nr. 0229/XIX-22 beim BVV-Vorsteher liege.

 

Herr Westerkamp legt dar, dass seiner Ansicht nach zu diskutieren sei, ob die Tonaufzeichnungen der Ausschusssitzungen im Internet öffentlich zugänglich zu machen seien.

 

Im Laufe des folgenden Meinungsaustausches wird deutlich, dass unter den Ausschussmitgliedern Unklarheit besteht, ob in der heutigen Sitzung die Frage der Veröffentlichung der BVV-Tonaufzeichnungen oder der Ausschuss-Aufzeichnungen zu erörtern sei.

 

Herr Collé spricht sich dafür aus, die Tonaufzeichnungen der Ausschusssitzungen für Bezirksverordnete im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen. Nach erfolgter Genehmigung des schriftlichen Protokolls könne diese Aufzeichnung wieder gelöscht werden.

 

Über diesen Vorschlag entspinnt sich eine umfassende und kontroverse Debatte der Ausschussmitglieder.

 

Herr Marten sieht die Veröffentlichung der Tonaufzeichnungen der Ausschusssitzungen - sei es auch nur im allein den Bezirksverordneten zugänglichen Ratsinformationssystem - als kritisch, vor allem vor dem Hintergrund des Rechts der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes am eigenen Wort. Er gibt auch die Frage des Sicherheitsaspekts zu bedenken. Nicht befugte Dritte könnten sich auch Zugang zum Politikinformationssystem beschaffen, so Herr Marten.

 

Herr Westerkamp hält an dem Wunsch fest, dass die Tonaufzeichnungen der Ausschusssitzungen bis zur Genehmigung des schriftlichen Protokolls im Politikinformationssystem veröffentlicht werden sollen.

 

Im Anschluss daran bittet Herr Collé den Vorsitzenden beim Vorsteher nachzufragen, unter welchen personellen und technischen Bedingungen und unter welchem zeitlichen Aufwand eine Veröffentlichung der Tonaufzeichnungen der Ausschusssitzungen im Politikinformationssystem möglich wäre.

 

Herr Wüpper erinnert an den Grundgedanken der Tonaufzeichnungen in Ausschüssen, ein sicheres schriftliches Protokoll zu erhalten. Im Augenblick der Veröffentlichung dieser Aufzeichnungen im Internet bestehe die Gefahr, dass diese Aufzeichnung als Tondokument im Internet kursieren könnte. Nach Rücksprache mit dem Bezirksamtsdirektor könne er bestätigen, dass die Nutzung der Tonaufzeichnungen aus Ausschusssitzungen über die bestehende Vereinbarung hinaus, diese als Hilfsmittel zu nutzen, von Seiten der Verwaltung nicht mitgetragen werden würde. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die ebenfalls notwendige Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten. Herr Wüpper bestätigt auf Nachfrage von Herrn Westerkamp, dass keine Bedenken dahingehend bestehen, dass Bezirksverordnete die Tonaufzeichnungen der Ausschusssitzungen im BVV-Büro einhören.

 

Abschließend wird festgehalten, dass der Bezirksverordnetenvorsteher vom Ausschussvorsitzenden befragt werden solle, unter welchen technischen und personellen Voraussetzungen die Einstellung der Ausschuss-Tonaufzeichnungen im Politikinformationssystem möglich sei.


 

 
 

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