Auszug - Überarbeitung des § 27 (6) GO BVV
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Gemäß Konsensliste Annahme
Sachverhalt:
Überarbeitung des § 27 (6) Satz 2 GO BVV:
§ 27 Mündliche Anfragen
(6) Anfragen, die vom Bezirksamt nicht oder nur teilweise beantwortet worden sind, sind auf Verlangen des/der Fragestellers/Fragestellerin in der nächsten Sitzung aufzurufen, es sei denn, dass das Bezirksamt im Einvernehmen mit dem/der Fragesteller/Fragestellerin erklärt, sie als Kleine schriftliche Anfrage gem. § 26 zu behandeln. Anfragen, die nicht aufgerufen wurden, werden unverzüglich schriftlich beantwortet. |
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