Auszug - Rechtssicherheit für Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten schaffen  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 28.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Forum NaturFreundeJugend Berlin e.V. Kinder- & Jugendhalle MV
Ort: Königshorster Straße 1-9, 13439 Berlin
0720/XIX Rechtssicherheit für Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten schaffen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt - Abt. Jugend, Familie u. Soziales
Verfasser:Gilbert Collé
Alexander Ewers
Aleksander Dzembritzki
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Adamski begründet die Drs. für seine Fraktion. Frau Köppen bringt für die CDU-Fraktion einen Ersetzungsantrag ein (Überschrift: Rechtssicherheit für Eltern schaffen      

Text:  Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass eine unabhängige Stelle installiert wird, die in einem begründeten Verdachtsfall auf eine unrechtmäßige Kündigung eines Kitaplatzes diese prüft und den betroffenen Eltern hilfreich zur Seite steht.)

 

Herr Lütge erklärt für seine Fraktion die Zustimmung. Herr Adamski ist ebenfalls im Namen seiner Fraktion mit diesem Ersetzungsantrag einverstanden.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung – Drucksache Nr. 0720/XIX –

 

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, eine rechtsverbindliche Regelung zu schaffen, die es ausschließt, dass Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten aus Gründen, die innerhalb der pflichtgemäßen Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit liegen, der Betreuungsvertrag gekündigt werden kann.

 

Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass bei einem begründeten Verdachtsfall auf eine solche unrechtmäßige Kündigung eine unabhängige Instanz diese prüft.

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass eine unabhängige Stelle installiert wird, die in einem begründeten Verdachtsfall auf eine unrechtmäßige Kündigung eines Kitaplatzes diese prüft und den betroffenen Eltern hilfreich zur Seite steht.

 
 

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