Auszug - Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2012 vertagt am: 29.04.2014
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Frau Burk lobt das Bezirksamt für das sparsame Wirtschaften. Die Ausreißer Abteilungen Schule, Bildung und Kultur sowie Jugend und Familie seien nachvollziehbar. Frau Burk bittet um Auskunft, wie das Bezirksamt in Gänze weiterhin gedenke, die Finanzierung beider Fachbereiche sicherzustellen.
Herr stellv. BzBm Höhne spricht die Haushaltsplanaufstellung der Abteilung Jugend und Familie an und geht auf die Probleme ein, die bei der Basiskorrektur bestehen. In diesem Bereich seien steigende Fallzahlen zu beobachten, nichtsdestotrotz seien die Strukturen in den Einrichtung als gut zu beurteilen. In den vergangenen Jahren konnte der Bereich - unter Zuhilfenahme des Vortrages aus den Vorjahren - auskömmlich ausgestattet werden, ohne eine Kürzung der Angebote vornehmen zu müssen. Im Jahre 2013 sei das isolierte Jahresergebnis zwar erstmals negativ ausgefallen, konnte jedoch durch das Hineingeben des von vor zwei Jahren erwirtschafteten Vortrags ausgeglichen bzw. ins Positive verkehrt werden.
Im Anschluss daran fragt Frau Burk bezugnehmend auf den Vermögensnachweis 2012 - Vermögen und Schulden nach Vermögensgruppen - nach, welche Art von Forderungen sich unter dem Begriff der „übrigen öffentlich-rechtlichen Forderungen“ verbergen.
Herr Bahr sagt zu, diese Information als Anlage zum Protokoll nachzureichen.
Herr Huhn schließt sich dem von Frau Burk vorgetragenen Lob für das gute Wirtschaften des Bezirksamtes an.
Auch Herr Westerkamp dankt dem Bezirksamt für die Übersendung der ergänzenden Materialien zur Bezirkshaushaltsrechnung, die er im Nachgang zur heutigen Sitzung durcharbeiten werde. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Haushaltsausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, Vorlage zur Beschlussfassung - Drucksache Nr. 0630/XIX -
betr. Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2012
zuzustimmen.
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