Auszug - Rechtssicherheit für Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten schaffen
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Es wird folgender Beschluss gefasst:
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, eine rechtsverbindliche Regelung zu schaffen, die es ausschließt, dass Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten aus Gründen, die innerhalb der pflichtgemäßen Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit liegen, der Betreuungsvertrag gekündigt werden kann.
Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass bei einem begründeten Verdachtsfall auf eine solche unrechtmäßige Kündigung eine unabhängige Instanz diese prüft.
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