Auszug - Lieferverkehr am Waidmannsluster Damm - Rückstau vermeiden
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Herr Valentin begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion.
Herr Droske fragt nach, ob der Bau der vorhandenen Wendeschleife auf dem OBI-Gelände durch das Bezirksamt vorgegeben wurde. Wäre dies der Fall, dann könne die Drucksache in ein Ersuchen umgewandelt werden, da die Bereitstellung der Wendeschleife dann vom Bezirksamt gefordert werden könne.
Im Zuge der folgenden Diskussion erörtern die Ausschussmitglieder kurz, ob eine Vertagung der Beratung sinnvoll wäre, da eine verkehrsrechtliche Klärung erfolgen müsse.
Herr BzStR Brockhausen plädiert für die Beschlussfassung der Drucksache, da das Bezirksamt im Anschluss daran tätig werden könne. Er sei zwar nicht originär zuständig, könne jedoch eine Klärung im Hinblick auf die verkehrsrechtlichen Aspekte im Bezirksamt anstoßen, so Herr BzStR Brockhausen abschließend. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 0696/XIX :
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem OBI Baumarkt Waidmannslust dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Wendemöglichkeiten auf dem Gelände genutzt werden, damit der Lieferverkehr das Gelände in Fahrtrichtung (vorwärts) auf den Waidmannsluster Damm verlässt. Das setzt voraus, dass die Wendekehre nicht als dauerhafte Lagerfläche genutzt wird.
anzunehmen.
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