Auszug - Redereihenfolge bei Großen Anfragen (§ 25)  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Collé bestätigt, dass die SPD-Fraktion weiterhin Regelungsbedarf bei der Redereihenfolge bei Großen Anfragen sehe

Herr Collé bestätigt, dass die SPD-Fraktion weiterhin Regelungsbedarf bei der Redereihenfolge bei Großen Anfragen sehe. Bei gemeinsam eingebrachten Großen Anfragen solle nach der Beantwortung durch das Bezirksamt ein Fragesteller das Wort erhalten. Anschließend müsse die Gegenrede erfolgen, so Herr Collé.

 

Herr Huhn hält dem entgegen, dass die CDU-Fraktion bei ihrer Auffassung bleibe, dass den Initiatoren auch bei gemeinsam eingebrachten Anträgen die Möglichkeit gegeben werden müsse, ihre ggf. unterschiedlichen Beweggründe für das Einbringen der Drucksache darzulegen. Herr Huhn regt die Änderung des Satzes 2, Absatz 4, § 25 GO BVV wie folgt an:

 

Der oder die Fragesteller erhalten zunächst das Wort.

 

und begründet diesen Vorschlag ausführlich.

 

Diese Anregung wird von den Ausschussmitgliedern umfassend diskutiert. Im Laufe dieser Diskussion werden diverse Szenarien im Hinblick auf mögliche Konstellationen bei antragstellenden Initiatoren und deren Auswirkungen auf die Redereihenfolge beraten.

 

Herr Collé bringt seitens seiner Fraktion einen weiteren Änderungsvorschlag - ebenfalls bezogen auf Satz 2, Absatz 4, § 25 GO BVV - ein:

 

Ein Fragesteller erhält hierzu als erster das Wort.

 

In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass keine einvernehmliche Regelung zu erzielen ist. Daher bittet Herr Huhn um Abstimmung der vorliegenden Änderungsvorschläge.

 

Herr Mazatis lässt über die Änderung des § 25 Absatz 4 Satz 2 GO BVV abstimmen:

 

Der oder die Fragesteller erhalten zunächst das Wort.

 

Abstimmungsergebnis: Annahme mit Mehrheit              (6/5/1)

 


 

 
 

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