Auszug - Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen Federführung: Jugendhilfeausschuss weitere Mitberatung: GesSoz-Ausschuss
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Behnke begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion.
Auf Nachfrage von Herrn Käber erklärt Frau BzStR´in Schultze-Berndt, dass für ihre Abteilung die Schwierigkeit bestehe, dies umzusetzen. Es fehle an den Mitarbeitern, die die fachliche Einschätzung vornehmen können. Des Weiteren sei es hinsichtlich der Erstellung einer Liste schwierig, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu überwachen.
Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Überarbeitung des Antragstextes aus. Herr Rietz stimmt einer Vertagung zu, um in der kommenden Sitzung das Anliegen in einem größeren Zeitrahmen zu diskutieren.
Frau Behnke weist darauf hin, dass der gleichnamige Antrag im Bezirk Mitte durch die BVV beschlossen wurde. Sie schlägt vor, eine Auskunft über die Erfahrungen in Mitte und die der Stadt Köln einzuholen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0598/XIX -
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen.
Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein.
zu vertagen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf