Auszug - Fristgerechte Zustellung von Einladungen (§ 19)
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Herr Huhn verliest den folgenden Textvorschlag zur Änderung des § 19 der Geschäftsordnung und stellt ihn zur Diskussion:
Die Regelung § 19 Abs. 3 Satz 2 GO wird gestrichen und der bisherige Satz 3 wird zu Satz 2. Es wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, der die weiteren Absätze entsprechend verschiebt.
Der neue § 19 Abs. 4 GO lautet:
„Die Mitglieder sind spätestens sieben Tage vor der Sitzung durch das Büro der Bezirksverordnetenversammlung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung zu laden. Die Ladung hat auf elektronischem Wege an die von den Mitgliedern dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung hierfür anzugebende E-Mail-Adresse und auf Wunsch auch auf dem Postwege zu erfolgen. Die Ladungsfrist beginnt ohne Rücksicht auf den Tag des tatsächlichen Zugangs oder der Kenntnisnahme der Ladung mit dem Tag, der der Absendung der Ladung folgt.“
In seiner Begründung weist Herr Huhn darauf hin, dass es aus organisatorischen Gründen im Hinblick auf die Zustellungsproblematik von durch die PIN AG versandten Schreiben sinnvoll wäre, Einladungen zehn Tage vor Sitzungstermin durch das BVV-Büro versenden zu lassen.
Herr Wilhelm signalisiert seitens seiner Fraktion Zustimmung zum eingebrachten Vorschlag und bestätigt die Äußerungen von Herrn Huhn im Bezug auf die verspäteten Zustellungen durch die PIN AG.
Herr Mazatis stellt den vorstehend genannten Änderungsvorschlag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen (Drs. Nr. 0636/XIX)
Dieser wird als Beschlussempfehlung des Ausschusses in die nächste Sitzung der BVV eingebracht.
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