Auszug - Genehmigungsrechtliche und städtebauvertragliche Möglichkeiten beim Grundstück Waidmannsluster Damm 155 ausschöpfen!
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Es wird folgender Beschluss gefasst:
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
Sachverhalt:
Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht sicherzustellen, dass bei einer beabsichtigten rückwärtigen Bebauung des Grundstücks Waidmannsluster Damm 155 alle genehmigungsrechtlichen und städtebauvertraglichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit eine hintere Bebauung nur in Verbindung mit einer Sanierung des denkmalgeschützten Vorderhauses Waidmannsluster Damm 155 möglich wird. |
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