Auszug - Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
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Herr Leschnitzer gibt einer Erklärung zum Vorliegen der beiden Berichte über den gleichen Zeitraum ab. Im Maßregelvollzug könne keine Sprechstunde durchgeführt werden. Dies begründet sich darin, dass die Patienten gefesselt vorgeführt werden müssen und aus diesem Grund die Patienten das Angebot kaum annehmen. Als Alternative habe er den Telefondienst eingeführt. Auf diesem Weg sei er wegen der Schaltung eines Anrufbeantworters jederzeit erreichbar.
Die gestellten Nachfragen beantwortet Herr Leschnitzer wie folgt: Das Haus sei nicht für die Unterbringung von älteren Menschen geeignet. Es fehle die altersgerechte Ausstattung. Wie oft sein Dienst in Anspruch genommen werde, könne er nicht pauschalisieren. Die Spanne reiche von drei Monaten, in denen sich kein Patient melde, bis zu 3 Kontaktaufnahmen in einem Monat. Insgesamt seien ca. 420 Betten im Maßregelvollzug vorhanden.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, von Herrn Leschnitzer prüfen zu lassen, ob ein monatlicher Besuch des Patientenfürsprechers bei den Patienten auf den Zimmern möglich wäre. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales nehmen die Vorlage zur Kenntnisnahme - Drucksache Nr. 0550/XIX - zur Kenntnis. |
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