Auszug - Datenschutz auf Krankenhausaufenthaltsbescheinigung
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Es wird folgender Beschluss gefasst:
Gemäß Konsensliste Annahme
Sachverhalt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den örtlichen Krankenhäusern dafür einzusetzen, dass auf der dem Patienten für seinen Arbeitgeber ausgehändigten Aufenthaltsbescheinigung nicht mehr die Station und die Fachabteilung, auf der die Behandlung stattfand, zu erkennen sind, da sonst Rückschlüsse auf das dem Datenschutz unterliegenden Krankheitsbild des Patienten gezogen werden könnten. |
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