Auszug - Folgen der Abschaffung von ABM und SAM
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Herr Leschniter weist auf die
Begründung zur Drucksache hin. Frau Hollube ergänzt die Begründung seitens der
antragstellenden Fraktionen. Frau Wenzel berichtet, dass die
Bezirke sich an den Kosten für ABM- bzw. SAM-Stellen in Höhe von 10 % bzw. 45 %
beteiligen müssen. Daher kann sich kein Bezirk mehr solche Stellen leisten.
Andere Träger haben solche Stellen jedoch noch. Sie erklärt weiterhin, dass
durch die Fusion der Arbeitsämter West und Nord die Summe der Finanzierung von
20 % auf 15 % gesunken ist. Das Arbeitsamt hat inzwischen 156 Anträge auf
ABM-Stellen vorzuliegen, davon werden jedoch nur etwa 30 bewilligt werden.
Außerdem wird das Arbeitsamt die Maßnahmen nur noch für sechs Monate
bewilligen. Daraus folgt, dass die Beschäftigten keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld erwerben, sondern sofort in die Sozialhilfe gehen müssen. Frau BzBm’in Wanjura berichtet
über die an den Schulstationen eingesetzten ABM-Kräfte und die sich durch den
kurzen Einsatzzeitraum ergebenden Probleme. Die Nachfragen der Ausschussmitglieder
werden von Frau BzBm’in Wanjura und Frau Wenzel ausführlich beantwortet. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des
Verwaltungsausschusses beschließen einstimmig, der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr.
544/XVII - anzunehmen. |
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