Auszug - Grillen in Reinickendorf Mitberatung: BOV-Ausschuss vertagt am: 04.06.2013  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Grünplanung gemeinsam mit dem Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Grünplanung Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 19.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0432/XIX Grillen in Reinickendorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Gilbert Collé
Sabine Burk
Alexander Ewers
 
Drucksache-Art:ErsuchenBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr erklärt, aus welchen Gründen für die Drucksache eine gemeinsame Sitzung beschlossen wurde

Herr Huhn erklärt, aus welchen Gründen für die Drucksache eine gemeinsame Sitzung beschlossen wurde.

 

Frau Burk begründet das Ersuchen für die antragstellende Fraktion.

 

Herr Huhn berichtet kurz über die Beratung zur Drucksache aus der letzten Sitzung.

 

Herr BzStR Lambert berichtet über die Erfahrungen im Umgang mit Grillen in öffentlichen Grünanlagen in Reinickendorf und aus welchen Gründen auf öffentlichen Flächen in Reinickendorf ein generelles Verbot zum Grillen ausgesprochen wurde. Weiterhin geht er auf die zusätzlichen Kosten, Müllbeseitigungen und die personellen Bedarfe ein, die durch Grillplätze entstehen. Er fragt die antragstellende Fraktion, welche geeigneten Flächen zum Grillen gewünscht werden und welche Vorraussetzungen geschaffen werden sollen.

 

Herr Zech berichtet, dass im Jahr 1999/2000 auf Beschluss des Bezirksamtes die Grillverbote ausgesprochen wurden. Bei der Bevölkerung fand sich nach und nach eine Akzeptanz für das Grillverbot. Das erste Verbot betraf den Freizeitpark Malche, in dem ganze Lämmer bereits am Morgen ab 06:30 Uhr gegrillt und veräußert wurden. Vor dem Grillverbot wurde in Absprache mit dem Rechtsamt zur damaligen Zeit für Feuerstellen eine kleine Gebühr in Höhe von 20 DM erhoben. Aus diesen Einnahmen wurden Schäden beseitigt, die durch Grillen entstanden waren. Nach seiner Erinnerung wurden 1.000 DM eingenommen. Im damaligen Freizeitpark Lübars wurden leider nicht nur die fest installierten Grills genutzt. Die Bürger brachten zusätzlich eigene Grills mit. Anschließend erläutert Herr Zech die Kosten, die heute benötigt würden, um Grillplätze zu errichten. Für die damaligen drei Grillanlagen (Karl-May, Tegel, Freizeitpark Lübars) würden heute nach einem Grill-Wochenende Kosten in Höhe von 13.000 Euro entstehen. Zu Bedenken gebe er auch die Gefahr von Bränden und den Umweltaspekt.

 

Herr Wichmann erklärt, dass pro Jahr ca. 20 Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich des Grillverbotes in Grünanlagen und Landschaftsschutzgebieten ausgestellt werden.

 

Herr Augner erläutert, aus welchen Gründen die Fraktion der Drucksache weder zustimmen noch ablehnen könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Weichert erwidert Herr BzStR Lambert, dass aus der Bevölkerung ihm der Wunsch zum Grillen in öffentlichen Anlagen nicht herangetragen wurde.

 

Herr Lühmann und Herr Schönberg vertreten für ihre Fraktion, dass sie den Antrag nicht befürworten und legen dies dar.

 

Herr Rietz erklärt, dass er den Ansatz der SPD verstehen könne, jedoch seine Fraktion dem Antrag heute nicht zustimmen werde. Er unterbreitet der SPD-Fraktion den Vorschlag, dass sie den Antrag neu formulieren sollten.

 

Herr Koch geht in seinen Ausführungen auf andere öffentliche Grillflächen in Berlin ein und fragt das Bezirksamt, welche Flächen im Bezirk zum Grillen geeignet wären und in welcher Höhe Kosten für Grillplätze entstehen würden.

 

Herr BzStR Lambert erläutert ausführlich die Personal- und Sachkosten seiner Abteilung. Die Höhe der Personalkosten liegt bei ca. 20 Millionen. In Abstimmung mit seinen Mitarbeitern könne er mit gutem Gewissen keinen Platz benennen, an dem das Grillen gestattet werden könnte und begründet dies. Er schlägt vor, dass Wohnungsbaugesellschaften für ihre Mieter Grillplätze einrichten könnten.

 

Herr Zech fügt an, dass sich damals das Bezirksamt mit allen Beteiligten intensiv mit dem Grillen in öffentlichen Anlagen beschäftigt und diskutiert habe, bis es dann zum Grillverbot kam. Im Anschluss stellt er seine fachlichen Aspekte zum Thema "Grillen" dar.

 

Frau Burk begründet erneut das Ersuchen und legt ausführlich ihre Gründe für die Aufrechterhaltung des Antrages dar.

 

Ausgehend von dem Ersuchen und den Aussagen von Herrn BzStR Lambert und Herrn Zech folgt eine sehr umfangreiche, fraktionsübergreifende und teils kontroverse Diskussion. Die aus der Diskussion gestellten Fragen an das Bezirksamt werden umfassend von Herrn BzStR Lambert und Herrn Zech beantwortet.

 

Am Ende der Debatte erklärt Herr Rietz, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde.

 

Herr Huhn bittet um Abstimmung für den mitberatenden Ausschuss.

 

Frau Burk bittet im federführenden Ausschuss um Vertagung der Drucksache. Der Antrag müsse innerhalb der Fraktion noch einmal erörtert werden. In dem Antrag sollen die aus der Diskussion vorgebrachten Aspekte einfließen.

 

Herr Huhn schließt um 18:40 Uhr die gemeinsame Sitzung und dankt für die anregende Diskussion.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, Verwaltungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten verlassen die Sitzung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Grünplanung beschließen einstimmig, die Beratung der Drucksache - Nr. 0432/XIX -

 

Sachverhalt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Flächen zum Grillen in öffentlichen Grünanlagen bzw. auf weiteren öffentlichen Plätzen in Reinickendorf anzulegen und kenntlich zu machen.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, dieses Vorhaben nach einem Jahr zu evaluieren. Dieser Bericht ist der BVV schriftlich vorzulegen.

 

zu vertagen.

 
 

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