Auszug - Austausch mit Sozialstationen vertagt am: 09.04.2013  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 14.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0387/XIX-02 Austausch mit Sozialstationen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0387/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt
Verfasser:Stephan Schmidt
Claudia Skrobek
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Jugend, Familie und Soziales
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Skrobek begründet den Entschließungsantrag umfassend seitens der antragstellenden Fraktionen und berichtet über einen Pflegefall

Frau Skrobek begründet umfassend den Entschließungsantrag seitens der antragstellenden Fraktionen und berichtet über einen Pflegefall.

 

Herr BzStR Höhne befürwortet den Antrag, gebe aber zu bedenken, dass aus seiner Sicht eine quartalsweise Abstimmung mit den Sozialstation keinen Sinn ergibt.

Zu den weiteren Ausführungen von Frau Skrobek erklärt Herr BzStR Höhne ausdrücklich, dass das Amt für Soziales gesetzmäßig und regelkonform den Leistungen, die als Sozialhilfeträger geleistet werden müssen, stets nachkommt. Einige Sozialstationen billigen gewisse Entscheidungen nicht. Alle Widersprüche gehen in den Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten. Einige gehen davon auch in den Klageweg. Fälle, wo das Amt die Klage verliert, seien sehr gering. Anschließend geht er auf den von Frau Skrobek geschilderten Pflegefall ein. Die Pflegebedarfsermittlung ist seit letztem Herbst im Amt für Soziales. Verlängerungsanträge wurden nach seinem Kenntnisstand früher häufig telefonisch oder nur nach Aktenlage entschieden. Im Moment wird jeder Pflegebedürftige, der einen Verlängerungsantrag stellt, auch einen Besuch von den zuständigen Mitarbeitern des Amtes erhalten. Dies ist eine feste Vereinbarung mit dem Senat von Berlin. Sollten die Mitarbeiter oder Sozialarbeiter oder die externe Firma eine Herabstufung der Pflege befürworten, dann wird das Sozialamt diese Herabstufung durchführen. Es könne hierbei auch zu Fehleinschätzungen kommen.

Herr BzStR Höhne betont abschließend, dass jeder Pflegebedürftige seine speziell notwendige Pflege erhält.

 

Frau Skrobek äußert vehement Kritik an den gesetzlichen Vorgaben und den Umgang mit Pflegebedürftigen seitens der Pflegebedarfsermittlung.

 

Herr BzStR Höhne weist erneut darauf hin, dass es keine Anweisung gegeben habe, Leistungen herabzustufen. Es gibt die gesetzliche Vorschrift, dass Leistungen gewährt werden müssen, sollte ein Anspruch bestehen. Er weist hierzu als Vergleich auf die Vorschriften des medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder den Amtsärzten, die ebenfalls Entscheidungen fällen müssen, hin. Im Einzelfall könne immer mal eine Fehlentscheidung fallen.

 

Von Herrn Käber wird seitens der SPD-Fraktion eine Änderung zum Antrag vorgeschlagen, das Wort "quartalsweise" sollte durch "regelmäßig" ersetzt werde.

 

Frau Skrobek lehnt die Änderung ab und begründet dies.

 

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit schlägt Herr Käber vor, den Besprechungspunkt TOP 4 auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Die Ausschussmitglieder erheben keine Einwände.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Entschließungsantrag - Drucksache 0387/XIX-02 -

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit den Sozialstationen quartalsweise abzustimmen. Ziel des Austauschs soll es sein, die Bearbeitungszeiten und damit die Zahl der ausstehenden Bewilligungsbescheide zu reduzieren, um so der Gefahr wirtschaftlicher Schieflagen vorzubeugen.

 

anzunehmen.

 

 
 

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