Auszug - Verpflegungsbeauftragte / Verpflegungsbeauftragter
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Frau Behnke begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktionen.
Die Frage von Herrn Valentin, wer diese Position innehaben soll, beantwortet Herr Rietz dahingehend, das der Ansatz des Antrages sei, die/den Beauftragten zu verankern. Es sei nicht die Aufgabe des Ausschusses zu entscheiden, wer die Position des/der Beauftragten einnehmen wird.
Im Laufe der Diskussion werden die Fragen aufgeworfen, wie die Aufgaben und Voraussetzungen des Beauftragten sein sollen. Herr Muschner erklärt, dass der/die Beauftragte - ein Teilnahmerecht an der Schulkonferenz, - ein Rederecht in der Schulkonferenz, - das Recht auf Antragstellung und Beantragung von Besprechungspunkten für die Tagesordnung der Schulkonferenz sowie - das Recht zur Kontrolle der Umsetzung der Anträge durch die Schulkonferenz
haben sollte. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen mehrheitlich (8/5/0) der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 0399/XIX -
Dem Bezirksamt wird empfohlen, in den Diskussionen um die neu zu fassenden Regelungen zur Schulverpflegung an Schulen darauf zu dringen, dass der Mittagessenausschuss eine / einen für alle an der Schule Beteiligten verbindliche Ansprechpartnerin / verbindlichen Ansprechpartner, die Verpflegungsbeauftragte / den Verpflegungsbeauftragten, benennt, die / der in ihrer / seiner Funktion ein beratendes Mitglied der Schulkonferenz ist.
anzunehmen. |
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