Auszug - Anwendungen der Erhaltungsverordnung Ortsteil Frohnau
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Herr Wilhelm begründet die Aufnahme des Besprechungspunktes dahingehend, dass er von Anwohnern aus Frohnau aufgrund der Einzäunung eines bestimmten Grundstückes in der Welfenallee angesprochen wurde.
Herr BzStR Lambert und Herr Helmuth-Paland berichten, dass die Erhaltungsverordnung eine Besonderheit sei und sie das Bild des Ortes prägt. Die Erhaltungsverordnung ist im Rahmen der Bebauungspläne ein prägendes Element. Nach der Erhaltungsverordnung muss eine offene Bauweise hinsichtlich der Einsehbarkeit der Vorgärten gewährleistet sein. Gegen Verstöße wird seitens der Bezirksamtes vorgegangen. Ob das Bezirksamt in diesem konkreten Fall bereits tätig geworden ist, könne heute nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt wird sich den Fall genauer ansehen.
Herr Wilhelm bedankt sich für die Auskunft und stellt fest, dass das Bezirksamt nach Hinweisen von Bürgern diesbezüglich tätig wird.
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